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E-Rechnungspflicht 2027: Viele Unternehmen schlafen noch

Veröffentlicht: 02.06.2026
imgAktualisierung: 02.06.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
02.06.2026
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ca. 2 Min.
Dokument wird mit Taschenrechner geprüft
spyrakot / Depositphotos.com
Weniger als acht Monate vor der E-Rechnungspflicht hat ein Drittel der deutschen Unternehmen noch nie eine E-Rechnung verschickt.


Das Thema E-Rechnung ist bei vielen Unternehmen in Deutschland noch immer nicht angekommen, obwohl die Zeit langsam knapp wird. Das zeigt eine repräsentative Befragung von 502 Unternehmen in Deutschland, die das Marktforschungsinstitut YouGov im Auftrag der E-Rechnungsplattform Easybill durchgeführt hat. Ab Januar 2027 gelten für viele Unternehmen im B2B-Bereich neue gesetzliche Vorgaben für elektronische Rechnungen. Die Daten zeigen: Der Aufholbedarf ist erheblich.

Rechnungserstellung noch weitgehend analog

Buchhaltungssoftware ist mit 39 Prozent zwar das meistgenutzte Tool zur Rechnungserstellung; gleichzeitig arbeitet jedoch rund jedes fünfte Unternehmen noch mit klassischen Office-Anwendungen: Elf Prozent nutzen Excel, Zehn Prozent Word. Beide Programme erfüllen die künftigen gesetzlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen nicht. Viele Betriebe müssen also nicht nur neue Formate einführen, sondern auch ihre internen Abläufe grundlegend umstellen.

Erste Versuche, aber keine Routine

Von einer etablierten E-Rechnungspraxis ist die Mehrheit noch weit entfernt. Nur 42 Prozent der befragten Unternehmen versenden regelmäßig E-Rechnungen. 25 Prozent haben bisher nur vereinzelt damit experimentiert, 33 Prozent haben noch gar keine verschickt. Parallel dazu fehlt vielen das nötige Wissen: Nur 37 Prozent kennen die gesetzlichen Anforderungen vollständig, ein weiteres Drittel nur teilweise, 28 Prozent kaum oder gar nicht.

Technische Umsetzung als größte Hürde

Bei Unternehmen, die noch nicht vorbereitet sind, dominieren drei Problemfelder: Mehr als ein Drittel (36 Prozent) sieht die technische Umsetzung als größte Hürde, 29 Prozent sind unsicher bei den gesetzlichen Vorgaben, 27 Prozent fehlt schlicht das nötige Know-how. Beim konkreten Umsetzungsstand zeigt sich: Nur knapp ein Viertel (24 Prozent) hat die Umstellung bereits abgeschlossen. 38 Prozent sind mittendrin, 29 Prozent haben noch gar nicht oder kaum begonnen.

„Die Zahlen zeigen, dass viele Unternehmen die E-Rechnungspflicht noch als reine Compliance-Aufgabe betrachten, kritisiert Dr. Andreas Seifert, CEO von Easybill. Für Händler:innen im B2B-Bereich ist die E-Rechnungspflicht kein optionales Zukunftsthema mehr. Wer noch auf Excel oder Word setzt, muss zwingend wechseln – und sollte dabei nicht nur auf Compliance-Anforderungen schauen, sondern auch prüfen, welche Prozesse sich gleichzeitig automatisieren lassen. Die Zeit bis Januar 2027 ist knapp.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 02.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 02.06.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
9 Kommentare
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Marcel D.
03.06.2026

Antworten

Ich gehöre zu denen, die noch nie eine geschrieben haben. Seit einem Jahr frage ich auf freiwilliger Basis bei meinen Kunden (darunter auch Großbetriebe), wie sie ihre Rechnung haben wollen. Und niemand will eine E-Rechnung. Die schlechten Umfragewerte liegen also vielleicht auch, aber nicht nur an den Rechnungsstellern. Wobei ich bei meinen Lieferanten jetzt und in Zukunft auch keine E-Rechnung brauche.
genny
03.06.2026

Antworten

Wäre schön, wenn man eine richtige Antwort erhält. das stimmt. Hier zum Beispiel kannst du das noch mal nachlesen: https://ohn.haendlerbund.de/recht/politik-gesetze/e-rechnungspflicht-was-muss-ich-wissen zu VERWIRREND für mich. Sind jetzt Kleinunternehmen nicht betroffen? Hören gerne von Ihnen
Redaktion
03.06.2026
Eine zusätzliche Anpassung des § 34 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung erlaubt es Kleinunternehmen, ihr bevorzugtes Rechnungsformat frei zu wählen.

In der Praxis wird es jedoch vorkommen, dass Kleinunternehmen zumindest E-Rechnungen empfangen werden müssen, wenn Lieferanten zur Umstellung verpflichtet sind.

Heißt: Kleinunternehmen müssen keine E-Rechnungen versenden; müssen aber in der Lage sein, die empfangen zu können.
Bernd
03.06.2026
Was zählt dann genau unter Kleinunternehmen (Umsatz, Mitarbeiter Anzahl)? Gilt das dann immer, das Kleinunternehmen keine e Rechnung senden müssen oder nur bis 202m wie ich aus dem verlinkten Artikel entnehmen. Fände auch eine genaue Antwort hilfreich.
Bernd
03.06.2026

Antworten

Hallo Redaktion, was ist eigentlich aus der eventuellen Möglichkeit geworden, das kleine Unternehmen (bis 10 Mitarbeiter?) auch nach 2027 noch PDF Rechnungen verschicken dürfen, wenndeer Empfänger dem zustimmt? Ich dächte da mal was bei Euch gelesen zu haben. VG Bernd
Redaktion
03.06.2026
Hallo Bernd, das stimmt. Hier zum Beispiel kannst du das noch mal nachlesen: https://ohn.haendlerbund.de/recht/politik-gesetze/e-rechnungspflicht-was-muss-ich-wissen
Bernd
03.06.2026
Danke liebe Redaktion, ich bilde mir ein, das es noch einen Artikel bei Ihnen gab, das die kleine Unternehmen auch nach 2028 (also immer) PDF Rechnungen schicken können. Zumindest sollte das vielleicht geändert werden!? Ist das in Kraft und für wen gilt das genau (bei bis 10 Mitarbeiter?)? Oder irre ich mich? VG Bernd
Redaktion
03.06.2026
Möglicherweise meinst du den hier?: https://ohn.haendlerbund.de/recht/politik-gesetze/e-rechnungen-kleinunternehmer-neue-ausnahme „Kleine Unternehmen müssen elektronische Rechnungen zwar bereits empfangen können, aber noch nicht versenden. Das wird sich erst 2027 ändern.“ Das bildet unseren letzten Kenntnisstand ab. Eine kurze Recherche hat aber ergeben, dass es tatsächlich wohl auch 2028 keine Pflicht zum Versand gibt. Das schauen wir uns aber noch mal an. Ansonsten ganz wichtig: Es geht bei der Ausnahme um Unternehmen, die unter der Kleinunternehmerregelung laufen. Da kommt es also darauf an, ob man sich umsatzsteuerlich als Kleinunternehmen führen lässt.
Bernd
03.06.2026
Also, wenn ich das richtig verstehe, dann brauche ich erst ab 2028 e-Rechnungen verschicken, wenn mein Vorjahresumsatz kleiner als 800 000 Euro war. Dann muss ich aber e-Rechnungen verschicken, wenn ich alsKleinunternehmenr nicht von der Umsatzsteuer befreit bin. Es hat dann nix mit Mitarbeiteranzahl oder Umsatz zu tun? Ist das so richtig?