E-Rechnung: Kleine Unternehmen sind bei der Umsetzung zurückhaltend

Veröffentlicht: 23.07.2025
imgAktualisierung: 23.07.2025
Geschrieben von: Redaktion
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.07.2025
img 23.07.2025
ca. 2 Min.
Nahaufnahme der Hand eines Geschäftsmannes bei der Berechnung von Rechnungen am Arbeitsplatz
AndreyPopov / Depositphotos.com
Seit Januar müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können und teils versenden, ab 2028 gilt diese Pflicht für alle. KMU sind zögerlich.


Eine frühe Vorbereitung auf die gesetzliche Pflicht für alle umsatzsteuerpflichtigen B2B-Unternehmen, künftig E-Rechnungen zu versenden, ist derzeit nicht absehbar. Vor allem kleine Unternehmen scheinen sich bei der Umsetzung aktuell noch schwer zu tun, wie das Steuerberatungs- und Softwareunternehmen Datev ermittelte.

KMU erfüllen E-Rechnungspflicht wahrscheinlich erst zum Stichtag

Demnach seien über Datev-Systeme innerhalb des ersten Halbjahres zwar bereits etwa 22,5 Millionen E-Rechnungen übermittelt worden. 2024, als die gesetzliche Regelung noch nicht bestand, waren es etwa 11 Millionen. „Im ersten Halbjahr wurden also bereits mehr als doppelt so viele E-Rechnungen über DATEV-Lösungen empfangen und verschickt wie im gesamten Jahr 2024“, erläutert Markus Algner, Chief Markets Officer (CMO) bei Datev. Dies sei auch ein Beispiel für die verstärkte Nachfrage nach digitalen Lösungen und Anwendungen bei Unternehmen.

Trotz dieses erfreulichen Zuwachses stellt man allerdings fest, dass die Unternehmen bei der frühzeitigen Umsetzung der Pflicht noch etwas zögern, heißt es in einer Datev-Mitteilung mit Verweis auf eigene Datenerhebungen. So schätzt derzeit ein Drittel der Steuerberater-Kanzleien, dass die meisten ihrer Mandant:innen ihre Rechnungen erst kurz vor dem gesetzlichen Stichtag der vollumfänglichen E-Rechnungspflicht als E-Rechnungen versenden werden. „Das ist sehr schade, denn wer wartet, verpasst eine gute Gelegenheit, Prozesse schon frühzeitig effizienter aufzustellen“, so Algner.

E-Rechnung: Ab 2028 Pflicht für Unternehmen

Eine E-Rechnungspflicht besteht grundsätzlich seit dem 1. Januar dieses Jahres. E-Rechnungen müssen seit diesem Stichtag alle deutschen Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige B2B-Umsätze erwirtschaften, empfangen können. Die Einführung erfolgt je nach Unternehmensgröße allerdings schrittweise. Was ab wann für wen gilt, haben wir ausführlich in unseren FAQ zur E-Rechnung zusammengefasst.

Kleinunternehmen nach § 19 UStG sind von der Verpflichtung ausgenommen. Für sie ist es allerdings empfehlenswert, E-Rechnungen empfangen zu können. Spätestens ab dem Jahr 2028 gilt die Pflicht zum E-Rechnungsversand für alle anderen, umsatzsteuerpflichtigen B2B-Unternehmen.

Veröffentlicht: 23.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 23.07.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Redaktion

Redaktion

KOMMENTARE
5 Kommentare
Kommentar schreiben

Frank2
25.07.2025

Antworten

Ich glaube nicht zurückhaltend, eher unwissend und wieder mal slles zu komplex und umständlich aufgezogen...
SB
24.07.2025

Antworten

Es liegt an der Zurückhaltung eher daran das für diesen tollen Mist man spezielle Programme benötigt die so um die 20.- € im Monat kosten. Umsonst ist nichts! Ein neuer Kostenpunkt denn alle nicht wollen. Datev und andere verdienen sich hier aber dadurch die goldene Nase! Normalerweise sollte dieses Programm zum senden UND empfangen komplett umsonst sein!
cf
25.07.2025
Hallo SB, ich denke, dass jeder Unternehmer ja ein Buchhaltungsprogramm benötigt. Dieses gibt es in den seltensten Fällen kostenlos - warum auch, es wird schließlich eine Leistung eines IT-Unternehmens erbracht. Und die meisten (auch günstigen Systeme) haben bereits ohne zusätzliche Kosten E-Rechnungen implementiert (z.B. Wiso mein Büro, Lexware office, etc.). Und ob ich da auf "drucken", "pdf" oder "e-Rechnung" klicke um die Rechnung zu erstellen ist mir doch wurscht, denn es ist ja kein Mehraufwand...
MT
02.08.2025
@SB einfach mal googeln. Es gibt im Netz genügend Listen mit Tools für die E-Rechnung. Beispielsweise hat die IHK München eine sehr umfangreiche Liste (https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/steuern/elektronische-rechnungen/marktuebersicht-e-rechnung/) und auch der Verband elektronische Rechnung hat eine Übersicht (https://www.verband-e-rechnung.org/loesungen/). Da sollte für jeden was zu finden sein.
cf
24.07.2025

Antworten

Also meine Erfahrung ist, dass gerade die kleinen Unternehmen bereits in den meisten Fällen E-Rechnungen ausstellen, die großen Unternehmen sich aber weigern, bzw. darauf verweisen, dass ja durch die Vergangenheit mit "normalen" pdf-Dateien automatisch ein Einverständnis vorliegt. Wenn man dann das Einverständnis offiziell widerruft bekommt man von einigen tatsächlich wieder Papierrechnungen. Ich verstehe das nicht - fast alle einigermaßen sinnvollen Buchhaltungsprogramme haben mittlerweile nach fast 8 Monaten die E-Rechnung implementiert.... Manchmal tun sich einige auch einfach nur echt schwer bei Veränderungen...