Eine frühe Vorbereitung auf die gesetzliche Pflicht für alle umsatzsteuerpflichtigen B2B-Unternehmen, künftig E-Rechnungen zu versenden, ist derzeit nicht absehbar. Vor allem kleine Unternehmen scheinen sich bei der Umsetzung aktuell noch schwer zu tun, wie das Steuerberatungs- und Softwareunternehmen Datev ermittelte.
KMU erfüllen E-Rechnungspflicht wahrscheinlich erst zum Stichtag
Demnach seien über Datev-Systeme innerhalb des ersten Halbjahres zwar bereits etwa 22,5 Millionen E-Rechnungen übermittelt worden. 2024, als die gesetzliche Regelung noch nicht bestand, waren es etwa 11 Millionen. „Im ersten Halbjahr wurden also bereits mehr als doppelt so viele E-Rechnungen über DATEV-Lösungen empfangen und verschickt wie im gesamten Jahr 2024“, erläutert Markus Algner, Chief Markets Officer (CMO) bei Datev. Dies sei auch ein Beispiel für die verstärkte Nachfrage nach digitalen Lösungen und Anwendungen bei Unternehmen.
Trotz dieses erfreulichen Zuwachses stellt man allerdings fest, dass die Unternehmen bei der frühzeitigen Umsetzung der Pflicht noch etwas zögern, heißt es in einer Datev-Mitteilung mit Verweis auf eigene Datenerhebungen. So schätzt derzeit ein Drittel der Steuerberater-Kanzleien, dass die meisten ihrer Mandant:innen ihre Rechnungen erst kurz vor dem gesetzlichen Stichtag der vollumfänglichen E-Rechnungspflicht als E-Rechnungen versenden werden. „Das ist sehr schade, denn wer wartet, verpasst eine gute Gelegenheit, Prozesse schon frühzeitig effizienter aufzustellen“, so Algner.
E-Rechnung: Ab 2028 Pflicht für Unternehmen
Eine E-Rechnungspflicht besteht grundsätzlich seit dem 1. Januar dieses Jahres. E-Rechnungen müssen seit diesem Stichtag alle deutschen Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige B2B-Umsätze erwirtschaften, empfangen können. Die Einführung erfolgt je nach Unternehmensgröße allerdings schrittweise. Was ab wann für wen gilt, haben wir ausführlich in unseren FAQ zur E-Rechnung zusammengefasst.
Kleinunternehmen nach § 19 UStG sind von der Verpflichtung ausgenommen. Für sie ist es allerdings empfehlenswert, E-Rechnungen empfangen zu können. Spätestens ab dem Jahr 2028 gilt die Pflicht zum E-Rechnungsversand für alle anderen, umsatzsteuerpflichtigen B2B-Unternehmen.
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