Das Projekt der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Einführung des digitalen Euro hat eine entscheidende Hürde genommen. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments (Econ) hat sich mit breiter Mehrheit auf ein Gesetzespaket geeinigt, das die Leitplanken für die Weiterentwicklung des digitalen Zentralbankgelds setzt. Da das Parlament in seinem Votum üblicherweise dem Vorentscheid des Ausschusses folgt, gilt eine Realisierung des Projekts nun als deutlich wahrscheinlicher.
Trilog-Verhandlungen rücken näher
Die Einigung macht den Weg frei für die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat, der sich bereits klar für das Projekt ausgesprochen hat. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr final verabschiedet werden, damit der digitale Euro im Jahr 2029 eingeführt werden kann. Die EZB kann nun wie geplant ein Pilotprojekt vorantreiben, um die technische Umsetzung vorzubereiten.
Mit dem digitalen Zentralbankgeld (CBDC) soll ein digitales Pendant zum Bargeld entstehen, das ein hohes Datenschutzniveau bietet und sowohl online als auch offline funktioniert – Letzteres auch an Orten ohne Internetverbindung. Die Basisfunktionen sollen für Verbraucher:innen kostenlos sein. Politisch zielt das Projekt darauf ab, Europa im Zahlungsverkehr unabhängiger von US-Anbietern wie PayPal, Visa oder Mastercard zu machen.
Annahmepflicht für Händler, aber Ausnahmen für Kleinunternehmen
Für Online-Händler:innen besonders relevant: Es soll eine Annahmepflicht für den digitalen Euro geben, von der Selbstständige und kleine Unternehmen aber ausgenommen sind. Parallel ist auch eine Annahmepflicht für Bargeld vorgesehen, die verhindern soll, dass weniger digitalaffine Menschen abgehängt werden.
Bei den Gebühren für Händler:innen sieht der Kompromiss ein einziges, gebündeltes Entgelt vor, das während einer Übergangsfrist von mindestens zehn Jahren nicht höher liegen darf als die Gebühren für vergleichbare private Zahlungsmittel wie Kartenzahlungen. Erst danach soll die EU-Kommission prüfen, ob auf ein kostenbasiertes Modell umgestellt wird, so T3n. Econ-Vizevorsitzender Damian Boeselager hätte sich niedrigere Transaktionskosten gewünscht und warnt, die gefundene Lösung könne zu intensivem Lobbying und einer Aufblähung der Kosten führen.
Datenschutz als zentrales Versprechen
Auch der Datenschutz war in den Verhandlungen ein strittiger Punkt, da Kritiker befürchteten, der Staat könnte über den digitalen Euro ein Kontrollinstrument erhalten. Der Ansatz „Privacy by Design“ soll nun sicherstellen, dass niemand außer der eigenen Bank einzelne Zahlungen einer Person zuordnen kann. Für Offline-Zahlungen ist ein Datenschutzniveau vorgesehen, das mit der Anonymität von Bargeldabhebungen am Automaten vergleichbar sein soll. EVP-Politiker Markus Ferber betont, die EZB werde dabei sogar weniger Informationen erhalten, als Banken und Zahlungsdienstleister heute schon einsehen können. Ein ursprünglich diskutierter Plan für eine zunächst rein offline verfügbare Variante wurde aus dem Entwurf gestrichen.
Artikelbild: https://www.depositphotos.com
Christoph Pech
Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.
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