Ursprünglich sollten Steuerpflichtige ab 2026 bei elektronischer Steuererklärung automatisch einen digitalen Steuerbescheid erhalten. Doch der Bundestag hat dies vorerst bis zum 1. Januar 2027 zurückgestellt. Bis dahin bleibt es den Finanzämtern überlassen, ob Steuerbescheide in digitaler oder postalischer Form zugestellt werden. Allerdings brachte das ewige Hin und Her mehr Fragen hervor, als gelöst werden konnten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierzu nun erste Klarstellungen veröffentlicht.
Was sich für Unternehmer konkret ändert
Für das Jahr 2026 bleibt es möglich, durch eine Einwilligung in die digitale Bereitstellung von Steuerbescheiden diese elektronisch zu erhalten. Steuerberater können diese Einwilligung weiterhin über die Vollmachtsdatenbank (VDB) oder das ELSTER-System erteilen.
Wer den Steuerbescheid in Papierform bevorzugt, benötigt während des Übergangsjahres 2026 keinen gesonderten Antrag. Ab 2027 wird ein solcher Antrag jedoch verpflichtend. Eine elektronische Antragstellung soll hierfür im Laufe des Jahres 2026 verfügbar gemacht werden.
Hintergründe und Ausblick
Die Änderungen zielen darauf ab, das Besteuerungsverfahren weiter zu digitalisieren und Bürokratie abzubauen. Dennoch wirft die Übergangsregelung Fragen auf, insbesondere für Steuerberater und Unternehmer, die sich bereits auf eine durchgehend digitale Kommunikation eingestellt haben. Das BMF stellte klar, dass bei erteilter Einwilligung in die digitale Bekanntgabe Steuerbescheide weiterhin elektronisch übermittelt werden. In allen anderen Fällen wird 2026 noch auf die postalische Zustellung zurückgegriffen.
Unternehmer sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen, um mögliche Verzögerungen oder Missverständnisse zu vermeiden. Die digitale Bekanntgabe wird ab 2027 zunehmend zur Norm und erfordert spätestens dann eine Anpassung der internen Abläufe.
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