Überweisungen gehören zum Alltag. Wer allerdings den Geldtransfer – besonders unter Freunden – lustig gestalten will, sollte aufpassen. Den Verwendungszweck mit einem vermeintlich harmlosen Scherz zu versehen, wie beispielsweise „Für sexuelle Gefälligkeiten“ oder „Schutzgeld“, kann schnell zu ernsten Konsequenzen führen. Banken haben stets ein Auge auf die Überweisungen und müssen bei Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr reagieren und dies gegebenenfalls melden.
Pflicht zur Kontrolle und mögliche Folgen
Kathleen Altmann von der Deutschen Kreditwirtschaft erklärt jetzt in der Wirtschaftswoche: Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, „Auffälligkeiten in Geschäftsbeziehungen und im Zahlungsverkehr zu erkennen und in bestimmten Fällen zu melden“. Das betrifft nicht nur hohe Summen oder ungewöhnliche Kontobewegungen, sondern ausdrücklich auch den Verwendungszweck. Millionen von Überweisungen werden jedes Jahr automatisch nach verdächtigen Formulierungen durchsucht – nur bei klassischen Überweisungsträgern erfolgt die Prüfung noch durch Bankangestellte.
Treffen Systeme oder Mitarbeiter auf bestimmte Schlagworte, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. „Gibt es hier Auffälligkeiten, die einen Geldwäscheverdacht begründen, sind die Banken und Sparkassen verpflichtet, solch einen Verdacht an die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zollkriminalamt zu melden“, so Altmann. Auch Anzeigen bei Strafverfolgungsbehörden seien möglich.
Humor kann teuer werden
Welche Begriffe genau auf den Prüflisten stehen, bleibt allerdings geheim. Fest steht: Wer im Verwendungszweck vermeintlich lustige, aber missverständliche Begriffe einträgt, riskiert eine Meldung – oft ohne es je zu erfahren. Denn Kunden werden nicht über interne Prüfungen informiert. Erst, wenn tatsächlich ein Verfahren eröffnet wird, kommt die Post ins Haus.
Altmanns klare Empfehlung lautet daher, dass Verbraucher bei Überweisungen von jeglichen humoristischen Äußerungen absehen sollten. Wer also Freunden Geld überweist, sollte lieber auf den Insiderwitz verzichten und stattdessen klar benennen, worum es geht. Denn was für den Absender ein harmloser Spaß ist, kann für Banken ein ernstzunehmender Verdachtsmoment sein – und im schlimmsten Fall strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
PayPal-Konten wegen kritischer Betreffzeile gesperrt
Auch der Payment-Anbieter PayPal schaut bei Überweisungen genauer hin und hat in der Vergangenheit bereits Konten gesperrt, wenn es zu fragwürdigen Benennungen in der Betreffzeile kam. In einem Fall aus 2016 beispielsweise wurde einem Nutzer das PayPal-Konto gesperrt, weil er für den Kauf eines virtuellen Messers in einem Computerspiel PayPal verwendete und in die Betreffzeile „Damascus“ verwendete, da das Messer eben aus „Damascus steel“ geschmiedet wird.
Um zu verstehen, warum das Konto daraufhin gesperrt wurde, muss der politische Kontext der damaligen Zeit beachtet werden: Damals stellten die USA Sanktionen gegen Syrien auf, die für amerikanische Unternehmen bindend waren. Da durch die Verwendung des Begriffs Damascus – als Hauptstadt von Syrien – in der Betreffzeile offenbar der Verdacht auf einen Verstoß gegen die Sanktionen entstand, griff der Warn-Algorithmus und sperrt das entsprechende PayPal-Konto.
Wie verschiedene Kommentare zu dem Artikel zeigen, erlebten auch andere Verbraucher ähnliche Kontosperrungen. Deswegen ist es ratsam, sich stets sachlich und neutral bei Überweisungen zu geben.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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