Seit Anfang 2018 sind Aufschläge bei gewissen bargeldlosen Zahlungsvarianten zum Wohle der Verbraucher unzulässig. Doch die Wettbewerbszentrale hat zahlreiche Beschwerden durch die Kunden registriert.
Seit Anfang des Jahres – genauer gesagt seit dem 13. Januar 2018 – ist die Umsetzung der neuen Zahlungsdiensterichtlinie in Deutschland in Kraft. Die sogenannte PSD2 hat hierzulande für einige Änderungen gesorgt: So verbietet es die Richtlinie den Händlern unter anderem, dass insbesondere bei bestimmten bargeldlosen Zahlungsarten zusätzliche Entgelte erhoben werden. Betroffen sind hiervon zum Beispiel die Überweisung, die Lastschrift oder auch die Kartenzahlung.
Ziel dieser zweiten Zahlungsdiensterichtlinie ist es grundlegend, die Modernisierung des europäischen Marktes sowie seiner Zahlungsdienste voranzutreiben. In diesem Zuge ist es Unternehmen und Händlern nicht mehr gestattet, seine Nutzungsentgelte für bestimmte Zahlungsdienstleister an die Kunden weiterzugeben.
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dass PayPal von diesen Neuerungen ausdrücklich nicht betroffen ist,
d.h. rechtlich dürfte PayPal mit Kosten verbunden werden.
ABER:
PayPal hat dies bereits früher verboten und in den neuen AGB nochmal stärker betont,
dass die Zahlung via PayPal NICHT mit Kosten für den Kunden verbunden werden darf.
Wer also PayPal anbietet akzeptiert deren AGB und verpflichtet sich somit KEINE Gebühren dafür zu verlangen.
Findet sich in den neuen AGB unter 5.5. Kein Zahlungsmittele ntgelt (Surcharging)
siehe hier: paypal.com/.../...
Mal so zur allgemeinen Info - weil viele das nach wie vor missachten.
MfG
Julian
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