Was darf ein Unternehmen, um den Schutz seiner Kunden zu verbessern? Welche Grenzen setzt die neue Datenschutzgrundverordnung? Und ab wann ist Kritik am Datensammeln gerechtfertigt? – Viele Fragen, die ein Clinch zwischen PayPal und Verbraucherschützern aufwirft.
PayPal hat als Zahlungsdienstleister mit jeder Menge sensibler Daten zu tun: Daten, die umfangreiche Informationen über das private Leben von Menschen beinhalten. Zum Beispiel weiß PayPal nicht nur über Konten, Einkäufe, Kaufgewohnheiten oder bevorzugte Händler seiner Nutzer Bescheid. Der Zahlungsdienst nutze auch Standortdaten und sogar biometrische Daten – das heißt zum Beispiel „Fingerabdrücke von den Smartphones oder Tablets seiner 20,5 Millionen deutschen Nutzer“, schreibt die WirtschaftsWoche.
Und genau dieser Zugriff scheint Verbraucherschützern alles andere als zu gefallen. „Aus meiner Sicht verstößt das gegen den Datenschutz, denn Unternehmen dürfen biometrische Daten wie Fingerabdrücke grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer Kunden erfassen“, zitiert die WirtschaftsWoche Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.
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Diese Funktion sollte unbedingt jeder abschalten.
Die Autorin hat mir auch eindeutig zu viel Verständnis für PayPal und Co. und zu wenig für die Kunden.
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