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Zusätzliche Gebühren für Online-Zahlungen sind künftig verboten

Veröffentlicht: 02.06.2017
imgAktualisierung: 02.06.2017
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
02.06.2017
img 02.06.2017
ca. 2 Min.
Die Regierung will Verbraucher noch stärker schützen und den Wettbewerb verbessern. Aus diesem Grund wurden Änderungen im Zahlungsbereich beschlossen..


Ob Zahlung per Kreditkarte, Überweisung oder Lastschrift – in manchen Online-Shops fallen für bestimmte Zahlungsvarianten zusätzliche Gebühren an. Diese Praxis findet sich sogar in stationären Geschäften. Doch damit soll bald Schluss sein, findet der Bundestag und hat entsprechende Neuerungen auf den Weg gebracht.

bezahlung im Online-Handel: Brieftasche auf Laptop
© Africa Studio – shutterstock.com

Einerseits soll der Wettbewerb zwischen Zahlungsdienstleistern fairer werden, andererseits soll der Schutz der Verbraucher weiteren Rückenwind erfahren. Um dies zu erreichen, hat der Bundestag beschlossen, dass Unternehmen in Zukunft keine zusätzlichen Gebühren mehr für bestimmte Zahlungsarten verlangen dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob die Unternehmen online oder auf stationärer Ebene verkaufen – das Verbot gilt auf allen Kanälen.

Diese Neuerung wurde nun auf Basis eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung von den Abgeordneten beschlossen, wodurch „die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden soll“, berichtet Heise Online.

Nicht mehr nur eine kostenlose Zahlungsart…

Das Gesetz wird im Januar 2018 inkraft treten. Auch „besonders gängige“ Zahlungsmittel wie etwa die EC-Karten-Zahlung oder die Zahlung via Kreditkarte seien von der Neuerung betroffen. „Generell untersagt sind Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System“, schreibt Heise weiter, verweist aber gleichzeitig darauf, dass moderne Paymentanbieter wie Paypal oder Paydirekt in dem Entwurf nicht genannt werden.

Bisher waren Händler dazu verpflichtet, den Kunden mindestens eine kostenlose Zahlungsart anzubieten – diese muss sowohl gängig als auch zumutbar sein (wobei es über diese Definition auch immer wieder zu juristischen Streitigkeiten kam).

Es gibt noch weitere Payment-Änderungen

Die Neuerungen, mit denen sich Online-Händler im Bereich Payment auseinandersetzen müssen, schließen übrigens auch weitere Änderungen ein: zum Beispiel die Sicherheitsstandards (starke Kundenauthentifizierung für mehr Sicherheit), Haftung der Endverbraucher bei unautorisierten Zahlungen (wird von 150 auf 50 Euro heruntergestuft), Rechte von Zahlungsauslösediensten (diese sollen Zugriff auf „ausgewählte“ Kontoinformationen erhalten) und und und.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass der finanzielle Aufwand für die Wirtschaft im Rahmen der Neuerung bei etwa 19 Millionen Euro liegen wird. Höher sind überdies die wiederkehrenden Kosten von etwa 65 Millionen Euro.

Veröffentlicht: 02.06.2017
img Letzte Aktualisierung: 02.06.2017
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Ananassa
08.06.2017

Antworten

Einfach nur eine Sauerei. Banken erhöhen konstant die Kosten und Händler sollen das Schlucken? So nicht!

Die Mehrkosten müssen auf jeden Artikelpreise aufgeschlagen werden, dann zahlt der Kunde halt mehr als er müsste. Scheinbar will das die EU!
Liebegeld
06.06.2017

Antworten

und wie sieht es mit der Zahlungsart "Nachnahme" aus?
Zeh
06.06.2017

Antworten

Hallo,

das ist ja mal wieder, wie fast alles der letzten Jahre, gequirlte Kacke.
wir nehmen zwar keinen Aufpreis für Zahlungen, haben aber für Paypal und Kreditkartenzah lung darüber nachgedacht. Gerade die Kreditkartenzah lungen sind sehr teuer. Wir drücken jedes Mal 4,9% ab. andere Händler sogar noch mehr.
In Deutschland gibt es schon lange den freien Wettbewerb nicht mehr, da immer mehr reguliert wird. Sei es durch die Deppen in der Regierung oder die Spasten in Brüssel. Es macht keinen Spaß mehr etwas zu verkaufen.

Rüdiger Zeh
Schiessport EURO-Bullets
Silke Wolf
06.06.2017

Antworten

Verstehe ich das richtig? Der Handel soll die durch den Zahlungsverkehr entstehenden Kosten tragen und der Verbraucher kriegt alles umsonst?
Mirko Böddecker
06.06.2017

Antworten

Wir bezahlen immer noch rund 3,5% Kreditkartengeb ühren. Die EU Richtlinien hat rein gar nichts genützt, da die Kartenanbieter einfach neue Gebühren erheben. Dieses Gesetz sorgt nicht "für mehr Wettbewerb"- es ist eine glasklare Klientelpolitik für die Kartengesellsch aften bzw. Banken. Eine Subvention für Banken zu Lasten des Handels, eine Aussetzung der Marktwirktschaf t und Verzerrung der Preisbildung.
Natürlich werden die Kunden verstärkt die sehr teuren Bezahlarten wählen, wenn sie per Gesetz kostenlos gestellt sind.
In unserer Branche liegt die Bruttomarge bei vielen Produkten unter 5%. Wie wir davon noch 3,5% Kredikartengebü hren bezahlen sollen, wenn die Aufschläge wegfallen ist mir schleierhaft.
Mann sollte die Initiatoren dieses Gesetzes einmal fragen wer Ihrer Meinung nach diesen Schaden trägt und woher das Geld kommen soll?
Ach lassen Sie mich raten- Sicher aus den stets unterstellten, unerschöpfliche n "Unternehmensge winnen" die ja immer und überall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichk eit in schier unglaublicher Höhe anfallen!
michi
02.06.2017

Antworten

Aber die Banken und Zahlungsdiensta nbieter dürfen weiter abschöpfen?

Kann erhöhen sich halt die Preise - wieder nicht nachgedacht