Wer im Internet unterwegs ist, kennt die oft ellenlangen und kompliziert geschriebenen AGB verschiedener Plattformen. Und wenn man, statt einfach zu akzeptieren, tatsächlich versucht diese zu lesen, stolpert man häufig über rechtliche Fachbegriffe, die als Laie schwer einzuordnen sind. Dem wollte das EU-Verbraucherschutznetzwerk Consumer Protecttion Cooperation (CPC) nun einen Riegel vorschieben. Als Mitglied des CPC konnte das Umweltbundesamt jetzt bei PayPal eine Anpassung der AGB durchsetzen. Diese soll Ende Mai dieses Jahres in Kraft treten.
Kommentar schreiben
Antworten
Zur Kernkompetenz des Bundesumweltamt gehört das mE eher nicht - wie zu deren Kernkompetenz auch die Beherrschung der deutschen Sprache entsprechend dem gültigen Rechtschreibreg eln gehört.
Oder hat gar die Redaktion:innen (sic !) hier eine "Umformung" der Presseverlautba rung vorgenommen.
In diesem Fall wird diese Anmekrung nicht veröffentlicht werden - wir in anderen Fällen zuvor auch.
__________________________________________________________________________
Antwort der Redaktion
Lieber Willi,
die im Text gegenderten Stellen sind, wie man bei genauem Hinsehen erkennt, keine Zitate des Umweltbundesamt es, sondern von uns geschriebener Text.
Wir als Redaktion (das ist übrigens ein Substantiv, welches eine Personengruppe bezeichnet, folglich ist hier kein Gendern notwendig) haben uns dazu entschlossen zu gendern, um möglichst alle Leser:innen anzusprechen.
Ausführliche Informationen dazu, warum wir auf gendersensible Ausdrücke achten, findest du an dieser Stelle: www.onlinehaendler-news.de/... /
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben