Um die Bonität der eigenen Kundschaft zu prüfen und etwa das Risiko von Zahlungsausfällen zu reduzieren, wird im Online-Handel auf entsprechende Dienste und Untersuchungen zurückgegriffen. Grundlage für die Feststellung der Zahlungsfähigkeit seien oft Score-Werte, die von entsprechenden Unternehmen individuell ermittelt würden. Dieses sogenannte Scoring will das Bundeskartellamt nun genauer unter die Lupe nehmen.
„Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht bewusst, dass ihre Bonität beim Online-Shopping unter Zuhilfenahme sogenannter Score-Werte geprüft wird, vor allem beim beliebten ‚Kauf auf Rechnung‘“, begründet Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt die verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung. Genauer betrachtet werde, ob und in welcher Form Online-Händler ihre Kundschaft über entsprechende Untersuchungen zur Zahlungsfähigkeit informieren, wie diese Prüfungen ablaufen und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.
Die Behörde wolle auch Wirtschaftsauskunfteien mit einbeziehen, die mit der Erstellung von Score-Werten einen wesentlichen Faktor für die Bonitätsprüfungen an die Online-Händler zuliefern, so Mundt weiter in der entsprechenden Mitteilung der Kartellbehörde. So werden bei den Prüfprozessen auch personenbezogene Daten übermittelt. „Die Durchführung von Bonitätsprüfungen ist an enge datenschutzrechtliche Voraussetzungen, wie z. B. eine freiwillige Einwilligung der betroffenen Person, in die Datenverarbeitung geknüpft“, erläutert die Behörde. Transparenz- und Einwilligungsdefizite könnten demnach Verbraucherrechtsverstöße nach sich ziehen – zumal die Prüfpraxis im Hintergrund abläuft und uneinheitlich geregelt werde.
Im Rahmen der Untersuchung werden nun zeitnah 50 ausgewählte Online-Händler und Wirtschaftsauskunfteien schriftlich befragt. Nach der Untersuchung soll ein Abschlussbericht mit den Ergebnissen veröffentlicht werden.
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