Visa und Mastercard lassen sich ihren Service gut bezahlen: Benutzt ein Kunde beim Kauf eines Produkts – online oder stationär – die jeweilige Karte des Anbieters, zahlt die Bank des Verkäufers an die Bank des Karteninhabers ein sogenanntes „multilaterales Interbankenentgelt”. Das sogenannte „Interregionale Interbankenentgelt” wird für Zahlungen erhoben, die mit Karten getätigt werden, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgestellt wurden. Diese Gebühren werden im Rahmen der Mischkalkulation am Ende wieder auf den Verbraucher umgewälzt. So muss am Ende jeder Verbraucher die Kosten für Visa und Mastercard mittragen, obwohl er gar nicht erst über diese Zahlungsmittel verfügt.
Wie der Presseseite der Europäischen Kommission zu entnehmen ist, haben die Wettbewerbshüter Bedenken, dass die erhobenen Gebühren für Karten, die nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum stammen, zu wettbewerbswidrigen, höheren Preisen führen.
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