KPop statt Metal? Oder Metal statt KPop? Weil Eltern offenbar schon die falschen Konzerttickets gekauft haben sollen, zieht die christliche Metal-Band Demon Hunter, so Beck-Aktuell, gegen Netflix vor Gericht. Der Vorwurf: Der Erfolgsfilm „KPop Demon Hunters“ sei ihrer eigenen Marke schlicht zu ähnlich.
Demon Hunter gibt es bereits seit 2000, der Name ist seit 2001 markenrechtlich geschützt. Nun fürchtet die Band, zwischen Netflix-Hype, Merch und geplanten Live-Events unterzugehen. Besonders kurios: Laut Klage sollen Eltern bereits Tickets für echte Demon-Hunter-Konzerte gekauft haben – in der Annahme, ihre Kinder zu einer Veranstaltung rund um „KPop Demon Hunters“ zu schicken.
Die Band fordert deshalb unter anderem, Netflix die Nutzung des Namens für Musik, Live-Veranstaltungen und Merchandising zu untersagen. Netflix hält die Vorwürfe dagegen für unbegründet und will sich gegen die Klage verteidigen.
Damit dürfte vor Gericht vor allem eine Frage spannend werden: Kann man eine christliche Metal-Band tatsächlich mit singenden KPop-Dämonenjägern verwechseln? Einige Eltern offenbar schon.
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