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Gewährleistung oder Betrug? Die rätselhafte Reise der roten Kinderjacke

Veröffentlicht: 16.06.2025
imgAktualisierung: 16.06.2025
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 8 Min.
16.06.2025
img 16.06.2025
ca. 8 Min.
Verdutzte Händlern holt eine rote Kinderjacke aus dem Retourenpaket und blickt aufs Etikett, Schriftzug: Tatort Warenkorb, Comic-Stil
Erstellt mit Sora / OHN-Grafik
Eine Bestellung kommt zurück. Als die Händlerin etwas genauer hinsieht, offenbart sich ihr eine dreiste Masche.


Das kann doch nicht wahr sein?! In unserer Reihe „Tatort: Warenkorb“ gehen wir Kuriositäten, Mysterien, Betrügereien und anderen seltsamen oder gar kriminellen Vorkommnissen in der Welt des Online-Handels einmal genauer auf den Grund.

Es ist ein sonniger Spätherbsttag in dem kleinen Bekleidungsgeschäft der Händlerin Alma S., an dem sie, wie so oft, ihre übliche Paketlieferung entgegennimmt. Diesmal hat der Paketbote nicht nur Warenlieferungen, sondern mal wieder eine Retoure dabei. Denn die Händlerin betreibt neben ihrem stationären Geschäft einen dazugehörigen Online-Shop. 

Rücksendungen sind in ihrer Branche selten ein Grund zur Freude, doch sie gehören selbstverständlich zum Business dazu. Mal passt was oder gefällt etwas nicht, mal gibt es mit der gelieferten Ware Probleme. Wenn ein Shop beispielsweise eine falsche Größe versendet, obwohl eine andere bestellt wurde, dann ist es ein klassischer Gewährleistungsfall: Verkäufer:innen sind verpflichtet, für diesen Mangel geradezustehen und etwa das falsch gelieferte durch das bestellte Produkt zu ersetzen. Nach so einem Fall sieht es zunächst auch in der folgenden Geschichte aus. Doch je genauer Händlerin Alma diese Retoure prüft, desto mehr Ungereimtheiten fallen ihr auf – das Etikett ist seltsam, die Ware im Bestand passt nicht dazu und die Kommunikation mit der Kundin wird immer skurriler … Alma ist wahrscheinlich Ziel eines ausgeklügelten Betrugsversuchs, der sie schließlich viele Nerven kosten wird.

Retourengrund: „Falsche Größe“

Doch von Anfang an: Eine Kundin, nennen wir sie Marion G., bestellt in Almas Online-Shop eine rote Kinderjacke. Kurz nachdem die Ware bei ihr eintrifft, ruft sie die Shop-Betreiberin an. Diese habe ihr die falsche Größe gesendet. Marion drängt auf eine umgehende Erstattung und klagt: „Ich brauchte die Jacke schnellstmöglich! Jetzt musste ich wegen Ihrer falschen Lieferung meiner Tochter schon eine Jacke in der Stadt kaufen.“ Marion sendet die Ware zurück. Und da es sich allem Anschein erstmal um einen Gewährleistungsfall und keinen Widerruf handelt, trägt Alma die Versandkosten.

Diese Sendung trudelt jetzt bei Alma ein. Routiniert macht sie sich an deren Überprüfung. Siehe da, das Etikett an der Jacke weist tatsächlich eine deutlich kleinere Größe (Größe 98) aus als jene, die Marion bestellt hat – eine 134. Die Händlerin überprüft ihr Lager und stutzt: Sie hat die gleiche Kinderjacke, die ihr zurückgesendet wurde, noch in derselben Größe da. Das bringt Alma ins Grübeln. Ihr Geschäft hat einen gut sortierten, aber überschaubaren Bestand. Oft hat sie verschiedene Farbvarianten und davon jede Größe einmal vorrätig – so auch in diesem Fall. Jetzt war die zurückgesandte Größe doppelt da. Wie kann das sein? 

Die erste Theorie: Ein falsches Etikett an der Ware

Alma malt sich verschiedene Möglichkeiten aus, wie es zu der Verwechslung gekommen sein könnte. „Stimmen vielleicht Jackenlabel und der Aufdruck auf dem Etikett nicht?“, denkt sie und nimmt das angehängte Etikett unter die Lupe. Da entdeckt sie eine weitere Ungereimtheit: Zwar ist der Preis korrekt, doch der aufgedruckte Barcode folgt nicht demselben Muster, das sie für ihre Bestandsverwaltung nutzt.

Das bringt die Händlerin auf eine weitere Idee, um die Größe der ursprünglich versandten Jacke zu überprüfen: Für den Versand wiegt sie alle ihre Pakete vorab und das jeweilige Sendungsgewicht ist aufs Gramm genau im Geschäftskundenportal von DHL registriert. Sie legt nun die Jacke in Größe 134, die sie in einer anderen Farbvariante vorrätig hat, auf die Waage und vergleicht deren Gewicht mit dem Gewicht der Jacke in der kleineren Größe, die mit der Retoure zurückkam. Und siehe da, das Gewicht der größeren Jacke stimmt mit dem jener Bestellung überein, die sie damals an Marion G. verschickt hatte.

Alma ist sich nun sicher: Die Jacke aus der Retoure ist nicht ihre Jacke. 

Die zweite Theorie: Eine Verwechslung

Die Händlerin konfrontiert ihre Kundin mit den bereits gesammelten Fakten per E-Mail. Marion meldet sich daraufhin telefonisch und räumt ihr Versäumnis ein: „Ja, ich habe zwei Jacken in verschiedenen Shops bestellt. Meine Haushaltshilfe ist wirklich nicht zu gebrauchen!“, meckert sie. „Sie sollte die Jacken zurücksenden und hat da offensichtlich die Shops vertauscht“, behauptet Marion.

Also alles nur ein Missverständnis? Weit gefehlt … es folgen unzählige weitere Telefonate. So beharrt Marion darauf, dass ihr die Händlerin die Kosten für die Jacke erstattet und will die Retourengebühr nicht übernehmen – trotz ihres eigenen Fehlers! 

Marion appelliert an die Kulanz der Händlerin, betont erneut, dass sie bereits Ausgaben für den Kauf der neuen Jacke aus der Stadt hatte und schlägt vor, Alma könne einfach die falsche Jacke in der kleineren Größe in ihrem Shop weiterverkaufen. Für die Händlerin kommt das aus wirtschaftlichen Gründen nicht infrage. „Ich erstatte selbstverständlich den Preis der Jacke aus meinem eigenen Bestand, wenn ich diese wieder zurückerhalte“, erklärt Alma. 

Die dritte Theorie: Das war Absicht

Alma gibt nicht nach. Schließlich einigen sich beide darauf, dass Marion den anderen Shop kontaktieren will, an den die „unfähige Hausangestellte“ versehentlich Almas Jacke versandt haben will. Marions widersprüchliche Angaben bereiten Alma zunehmend Kopfzerbrechen. „Seltsam, dass die Kundin im anderen Shop eine Größe 98 und bei mir eine Größe 134 bestellt haben will – es liegen schließlich noch fünf Kindergrößen dazwischen. Und normalerweise würde man doch eher verschiedene Größen im selben Shop erwerben und anderswo eher ein ganz anderes Modell. Warum hat sie mich extra angerufen, dass ich die falsche Größe geliefert habe, wenn sie doch nicht wissen konnte, dass ihre Angestellte die Ware vertauscht hat und nur eine Erstattung möchte? Und warum erzählt sie immer wieder, dass ihre Tochter jetzt eine Jacke aus der Stadt trägt?“, überlegt sie. Ihr Verdacht: Marion könnte ihr absichtlich die viel zu kleine Jacke von einem anderen Shop geschickt haben. Aber aus welchem Grund? Das soll sie im nächsten Kontakt mit Marion herausfinden …

Ein gezielter Betrugsversuch 

Der andere Shop habe Almas Jacke an Marion zurückgesendet, meldet sich ihre Kundin zurück. Marion will Almas Jacke aber nun „plötzlich“ doch behalten – obwohl sie ja angeblich schon eine andere in der Stadt erworben hatte. „Na sowas“, denkt sich Alma und ist sich jetzt sicher, dass ihre dritte Theorie stimmt. Das Motiv dahinter kann eigentlich nur der Preis sein, vermutet sie. Sie recherchiert und findet Online-Shops, in denen dasselbe Modell ebenfalls angeboten wird – stark reduziert und nur in kleinen oder größeren Ausführungen vorrätig. Keine ungewöhnliche Praxis, denn einzelne Randgrößen werden oft vergünstigt abverkauft.

Nach dieser Recherche vermutet Alma einen gezielten Betrugsversuch, bei dem tatsächlich zwei Shops im Spiel sind: Marion erwirbt die günstige, aber viel zu kleine Jacke in einem anderen Online-Shop. Bei Alma kauft sie die richtige Größe für ihre Tochter. Sie widerruft die Bestellung bei Alma aber nicht einfach. Damit Marion die richtige Jacke behalten kann, schickt sie Alma die falsche Größe zu und verlangt den vollen Kaufpreis zurück. Außerdem unterstellt sie Alma einen Fehler, sodass das Gewährleistungsrecht greift und sie sogar noch die Retourengebühren spart. Mit der Geschichte, dass sie längst eine andere Jacke in der Stadt gekauft hat, will sie dann verhindern, dass ihr die Händlerin im Sinne des Gewährleistungsrechts die richtige Größe zusendet.

Dass Marion Almas Jacke jetzt behalten will, passt ins Bild. Denn ihre Tochter trägt die Jacke wahrscheinlich längst. 

Mit mieser Masche Miese gemacht

Doch damit nicht genug. Nachdem ihre Masche bei Alma nicht geklappt hat, will Marion sich jetzt natürlich wenigstens den reduzierten Kaufpreis zurückholen. Und war mit möglichst wenig Aufwand: Die Händlerin soll die falsche Jacke einfach an den anderen Shop senden. Damit würde Marion zumindest die Versandkosten sparen.

Alma lehnt die Rücksendung an den anderen Shop aber ab. Sowohl aus Haftungsgründen als auch, weil sie in der Zwischenzeit die Retoure längst verpackt, an Marion adressiert und frankiert hat. Allerdings ist Marion bei diesem Vorschlag ungeahnt ein wesentlicher Fehler unterlaufen: Sie hat Alma nämlich schon die Adresse des Shops gegeben, an den die Retoure gehen sollte. Die Händlerin schaut sich deshalb im fremden Shop um und hat nun den Beweis: Die Jacke wird dort in Randgrößen zum halben Preis angeboten. Obendrein sind Retouren in dem Shop kostenpflichtig.

Ganz felsenfest kann Alma natürlich nicht untermauern, dass die Kundin hier einen Betrugsversuch unternommen hat. Doch immerhin haben diese Tatsachen das dubiose Verhalten und die zahlreichen Geschichten der Kundin letztlich erklärt. Alma sendet die zu kleine Jacke nun zu Marion und verlangt daraufhin sowohl die Gebühren für diese Sendung als auch für die ursprüngliche Retoure. Ihre Kundin begleicht die Rechnung – und hat mit ihrem Versuch, durch die Trickserei günstiger wegzukommen, letztlich ziemlich Miese gemacht: Sie zahlt den vollen Kaufpreis und dreifache Portokosten. 

Zwischen Kulanz und Gesetz 

Rein rechtlich ist Alma mit ihrer Reaktion auf der richtigen Seite: Als Händlerin ist sie bei einem normalen Widerruf dazu verpflichtet, den gezahlten Kaufpreis unverzüglich zurückzuerstatten. „Streng genommen hat die Kundin den Widerruf jedoch nicht eindeutig erklärt. Stattdessen hat sie auf das Gewährleistungsrecht gepocht, um ihr die falsche Größe unterzujubeln und die Retourengebühren zu sparen. Doch der Gewährleistungsfall hat nie bestanden, denn Alma hat mitbekommen, dass sie die richtige Jacke wie bestellt in Größe 134 geschickt hat. Der Kaufvertrag war also gültig und hat nach wie vor Bestand“, erläutert Yvonne Bachmann, Juristin und Expertin für IT-Recht bei OHN. Die Portokosten darf sie der Kundin per Gesetz ebenfalls in Rechnung stellen – denn immerhin hat diese ja den „Fehler“ begangen, die Ware zu vertauschen. 

Dennoch hat sich Alma im Nachhinein mehrfach gefragt, ob sie richtig gehandelt hat oder was sie noch hätte tun können. Sie hätte natürlich kulant sein und das Ganze auf sich beruhen lassen können – und sich damit sicherlich viel Zeit und Ärger gespart. Dennoch findet Alma die Masche der Kundin extrem dreist. Sie hat sogar darüber nachgedacht, den Betrugsversuch anzuzeigen. Das ließ sie jedoch aus Sorge vor einer negativen Bewertung bleiben. 

Wie hättet ihr reagiert? Und wärt ihr so lange drangeblieben wie Alma? Diskutiert gern mit in den Kommentaren oder auf Instagram!

Ihr habt auch einen unglaublichen Fall mit Kund:innen, Dienstleistern, Lieferanten oder Plattformen erlebt, der erzählt, analysiert oder weiter verfolgt werden sollte? 

Dann schreibt uns! 

Redaktioneller Hinweis: Die Namen der beteiligten Personen wurden für diese Geschichte geändert, um die Anonymität der beiden Parteien zu wahren.

Veröffentlicht: 16.06.2025
img Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
Lesezeit: ca. 8 Min.
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Hanna Behn

Hanna Behn

Hanna widmet sich am liebsten den Themen E-Commerce-Trends, Leadership und Unternehmertum.

KOMMENTARE
10 Kommentare
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Anna Lena
08.07.2025

Antworten

Vor geraumer Zeit hatten wir einen dreisten Fall: Kunde kauft über A....n einen Fleischwolf und widerruft noch vor eintreffen. Paket wird durch den Kunden trotzdem angenommen aber noch am gleichen Tag retouniert. Dann unendliche Hin- und Herschreiberei, wann endlich seine Rückerstattung bekommt: in unserem Hause werden ALLE Retouren lückenlos gefilmt bzw. dokumentiert. Die Retoure kam an und somit ging der Ärger los: Inhalt war ein ca. 15 Jahre alter Fleischwolf mit unserem Typenschild sowie unserem Label darauf, doch es war kein Artikel aus unserem Hause. Aus dem Paket triefte das Getriebeöl heraus, was uns schon zu Denken veranlasste. Unter dem Getriebe war ein alter Putzlappen gesteckt, damit die Leckage nicht auffallen sollte. Kunden angeschrieben, das wir einem Betrug unterlaufen sind und die Polizei eingeschaltet haben. Zwischenzeitlich wurde Kundenseitig ein A-Z Garantiefall geöffnet und der Kunde bekam sein Geld komplett zurück. Polizei kam, die Beweislast liegt bei uns: ,,wie wollen Sie beweisen, das der Fleischwolf nicht aus Ihrem Hause stammt``, fragte mich eine nette Polizistin. Auf Facebook vor Eintreffen der Polizei den Kunden schon recherchiert, wo genau dieser Fleischwolf mit den selben Kratzern auf der Konterschraube ersichtlich waren wie der, der bei uns ankam. Der Polizistin musste jetzt schon selber lachen und schüttelte den Kopf. Kunde rief am nächsten Morgen und ließ verlauten, ob ich die Anzeige zurücknehmen könne, da sein Kollege VERSEHENTLICH den falschen Fleischwolf zurückgeschickt hatte.(Label und Typenschild vertauscht) Den Namen des Kollegen könne Er nicht nennen, da Er nur den Vornamen kenne. Habe die Anzeige NICHT zurückgezogen, da solcher Dreistigkeit das Handwerk gelegt werden muss.( in den Posts waren unter anderem mehr als 10 Grills sowie viele andere Gastronomiegeräte x-fach vorhanden) Kunde hat SOFORT den Fleischwolf bezahlt und auch die Zeit der Videorecherche. Dem war es allem Anschein eine Lehre, da alle Bilder auf Facebook von Ihm gelöscht worden sind. Da aber wohl schon mehr vorgelegen hat gegen diesem Kunden, hat die Polizei von meinem Bildschirm die ganzen Posts des Kunden fotografiert. Fazit: Für uns hat sich bisher die ,,lückenlose Videodokumentation`` als voller Erfolg herausgestellt. Lückenlos bedeutet aber auch das anliefern der Produkte durch Spedition oder Paketunternehmen bis hin zur Überprüfung.
Andree
23.06.2025

Antworten

Ich hatte gerade auch einen interessanten Fall: Ein Kunde reklamiert einen Keilriemen, dieser sei nach 2 Monaten defekt gewesen, daher baten wir um Einsendung der Gerätedaten und Bilder des Schadens. Es stellte sich raus, dass es ein anderer Riemen am Gerät als der, den er bestellt hatte war. Den anderen hatte er gar nicht bei uns bestellt, den hatten wir auch seit 2022 gar nicht mehr im Programm. Als wir das erklärten meinte er, dies stimme nicht, es würde auf der Rechnung zwar Zahnriemen stehen etc, aber wir hätten wohl einen Keilriemen geschickt. Was nicht sein kann, man kann den einen nicht an die andere Stelle anbauen. Also meinte er wohl wir hätten statt des Zahnriemens, irgendeinen Keilriemen geliefert und der hätte zufällig natürlich gepasst. Dann wurden wir noch als Betrüger bezichtigt. Er hat den anderen Riemen entweder woanders her oder aber es ist der alte und diesen wollte er von un ersetzt haben obwohl nicht von uns. Wir überlegen auch eine Anzeige wegen Betrugs.
Jens V.
23.06.2025

Antworten

Das kommt mir mehr als nur bekannt vor. Beliebt sind aber auch Fälle, wo Kunden Kleidungsstücke wie Kostüme einmal zur Veranstaltung tragen, verdrecken und teilweise auch beschädigen, um diese am Ende zurückzuschicken und uns auf Versand- und Rücksendekosten sitzen zu lassen, weil argumentiert wurde, das war ja schon so. Leider sind solche Betrügereien auch ein Nachteil für Kunden, die ein tatsächliches / berechtigtes Problem haben, denn wir als Händler werden natürlich Paranoid und hinterfragen jede Kleinigkeit. Wir verlangen für alle angemeckerten Mängel mittlerweile Nachweise in Foto-Form bevor wir eine Rücksendelabel bereitstellen (zumindest in 90% der Fälle) und sollte es zu einer Rücksendnung von falscher Ware oder beschädigter Ware ohne vorherigen Kontakt kommen, dann kontaktieren wir den Kunden und verlangen eine Erklärung. Allein diese Maßnahme scheint den ein oder anderen schon abzuschrecken. Viele Kunden denken wahrscheinlich, dass jeder Händler Retouren einfach vernichtet, weil man das mal irgendwo gehört oder gelesen hat und versuchen daher das System auszutricksen. Schön wäre es hier, wenn Händler eine Möglichkeit hätten, einfach mit solchen Kunden umzugehen, ohne eine schlechte Bewertung befürchten zu müssen. Gerade in Zeiten, wo Kunden immer weniger bewerten, haben negative Bewertungen eine größere Auswirkung.
Oli P.
18.06.2025

Antworten

AUFRUF AN ALLE HÄNDLER! Kümmert euch! Je häufiger betrügerische Kunden merken das sie nicht durchkommen desto größer die Change das es weniger werden. JEDER Händler der davon spricht sowas einzukalkulieren bewirkt immer mehr Betrug da Betrüger merken das sie damit durchkommen!
Bert
23.06.2025
Wir machen das schon konsequent, habe sogar schon erlebt das ein Kunde regelrecht gebettelt hat nicht gesperrt zu werden. Es kostet viel Kraft, aber die vielen guten und fairen Kunden danken einem das ja.
Ess
18.06.2025

Antworten

...ja, diese Praxis kenne ich auch zur Genüge. Statt das Teil aber zu behalten wird 2 Wochen später nochmal ein Retourenlabel angefragt und die getragene Jacke retourniert. An solche Kunden würde ich nichts mehr versenden.
Online-Profi
17.06.2025

Antworten

Leider sind diese oder ähnliche Betrügerein mittlerweile alltäglich. Wir verkaufen Lebensmittel (insbesondere Produkte für Sportler) mit MHD. Hat ein Kunde z.B. ein Produkt vor langer Zeit über irgendeinen Shop gekauft, das Produkt dann aber nicht ganz verbraucht und liegenlassen, dann bestellt er einfach ein "frisches" Produkt über unseren Shop und gibt dann bei der Lieferung an, wir hätten ihm ein abgelaufenes Produkt gesendet. Dies ist dem Kunden dann natürlich auch erst aufgefallen, als er z.B. die Hälfte des Produktes verzehrt hatte. Als Nachweis sendet er das Foto von dem "abgelaufenen" oder nur noch kurz haltbaren Produkt zu und kombiniert das ganze noch mit einer Geschichte wonach er "dadurch gesundheitliche Probleme" erlitten habe. Als Händler können wir uns nur schwer dagegen wehren. Bei Plattformen wie z.B. Amazon haben wir keine Chance, dagegen vorzugehen. Selbst wenn wir z.B. nachweisen können, dass wir das entsprechende Produkt mit dem MHD (bzw. der Losnummer) nie besessen haben, so werde doch alle Fälle von den Plattformen zu Gunsten des Kunden entschieden. Bei Amazon kommt dann noch ein zusätzlicher "Fall" auf den Kunden zu. Das entsprechende Produkt wird nämlich direkt wegen Sicherheitsbedenken gesperrt und wir müssen Informationen einreichen, um dieses überhaupt wieder freischalten zu können. Wir erleben täglich Fälle wie diesen. Von Seiten des Gesetzgebers gibt es leider keinerlei Unterstützung und die Plattformen selbst haben ebenfalls kein Interesse daran, dieses Vorgehen zu unterbinden. Es wird dringind Zeit, das die Politik den zunehmenden Volkssport "Versandhandelsbetrug" wahrnimmt und entsprechend gegensteuert.
Redaktion
17.06.2025
Hallo Online-Profi, vielen Dank für deinen Kommentar. Können wir dich dazu noch einmal per E-Mail kontaktieren? Viele Grüße, die Redaktion
ja
16.06.2025

Antworten

So etwas kommt bei uns öfters vor. Wenn ein nicht bei uns bestellter Artikel an uns zurückgesendet wird, bekommt der Kunde 24 Stunden Zeit uns zu erklären wo unsere Ware ist. Wenn er keine (oder eine dumme ) Erklärung hat bekommt er eine Strafanzeige. Und dann ist oft ein großes Gejammere auf Seiten der Kunden weil sie zur Polizei müssen und die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Chembaer
21.06.2025
Echt jetzt, die Polizei und Staatsanwaltschaft nimmt sich dessen wirklich an? Wir erhalten in der Regel selbst bei systematischem Betrugsversuchen lediglich ein halbes Jahr später ein Schreiben der Staatsanwaltschaft: "Mangels öffentlichem Interesse wird das Verfahren eingestellt"