Das kann doch nicht wahr sein?! In unserer Reihe „Tatort: Warenkorb“ gehen wir Kuriositäten, Mysterien, Betrügereien und anderen seltsamen oder gar kriminellen Vorkommnissen in der Welt des Online-Handels einmal genauer auf den Grund.
Es ist ein sonniger Spätherbsttag in dem kleinen Bekleidungsgeschäft der Händlerin Alma S., an dem sie, wie so oft, ihre übliche Paketlieferung entgegennimmt. Diesmal hat der Paketbote nicht nur Warenlieferungen, sondern mal wieder eine Retoure dabei. Denn die Händlerin betreibt neben ihrem stationären Geschäft einen dazugehörigen Online-Shop.
Rücksendungen sind in ihrer Branche selten ein Grund zur Freude, doch sie gehören selbstverständlich zum Business dazu. Mal passt was oder gefällt etwas nicht, mal gibt es mit der gelieferten Ware Probleme. Wenn ein Shop beispielsweise eine falsche Größe versendet, obwohl eine andere bestellt wurde, dann ist es ein klassischer Gewährleistungsfall: Verkäufer:innen sind verpflichtet, für diesen Mangel geradezustehen und etwa das falsch gelieferte durch das bestellte Produkt zu ersetzen. Nach so einem Fall sieht es zunächst auch in der folgenden Geschichte aus. Doch je genauer Händlerin Alma diese Retoure prüft, desto mehr Ungereimtheiten fallen ihr auf – das Etikett ist seltsam, die Ware im Bestand passt nicht dazu und die Kommunikation mit der Kundin wird immer skurriler … Alma ist wahrscheinlich Ziel eines ausgeklügelten Betrugsversuchs, der sie schließlich viele Nerven kosten wird.
Alma malt sich verschiedene Möglichkeiten aus, wie es zu der Verwechslung gekommen sein könnte. „Stimmen vielleicht Jackenlabel und der Aufdruck auf dem Etikett nicht?“, denkt sie und nimmt das angehängte Etikett unter die Lupe. Da entdeckt sie eine weitere Ungereimtheit: Zwar ist der Preis korrekt, doch der aufgedruckte Barcode folgt nicht demselben Muster, das sie für ihre Bestandsverwaltung nutzt.
Die Händlerin konfrontiert ihre Kundin mit den bereits gesammelten Fakten per E-Mail. Marion meldet sich daraufhin telefonisch und räumt ihr Versäumnis ein: „Ja, ich habe zwei Jacken in verschiedenen Shops bestellt. Meine Haushaltshilfe ist wirklich nicht zu gebrauchen!“, meckert sie. „Sie sollte die Jacken zurücksenden und hat da offensichtlich die Shops vertauscht“, behauptet Marion.
Der andere Shop habe Almas Jacke an Marion zurückgesendet, meldet sich ihre Kundin zurück. Marion will Almas Jacke aber nun „plötzlich“ doch behalten – obwohl sie ja angeblich schon eine andere in der Stadt erworben hatte. „Na sowas“, denkt sich Alma und ist sich jetzt sicher, dass ihre dritte Theorie stimmt. Das Motiv dahinter kann eigentlich nur der Preis sein, vermutet sie. Sie recherchiert und findet Online-Shops, in denen dasselbe Modell ebenfalls angeboten wird – stark reduziert und nur in kleinen oder größeren Ausführungen vorrätig. Keine ungewöhnliche Praxis, denn einzelne Randgrößen werden oft vergünstigt abverkauft.
Alma lehnt die Rücksendung an den anderen Shop aber ab. Sowohl aus Haftungsgründen als auch, weil sie in der Zwischenzeit die Retoure längst verpackt, an Marion adressiert und frankiert hat. Allerdings ist Marion bei diesem Vorschlag ungeahnt ein wesentlicher Fehler unterlaufen: Sie hat Alma nämlich schon die Adresse des Shops gegeben, an den die Retoure gehen sollte. Die Händlerin schaut sich deshalb im fremden Shop um und hat nun den Beweis: Die Jacke wird dort in Randgrößen zum halben Preis angeboten. Obendrein sind Retouren in dem Shop kostenpflichtig.
Ihr habt auch einen unglaublichen Fall mit Kund:innen, Dienstleistern, Lieferanten oder Plattformen erlebt, der erzählt, analysiert oder weiter verfolgt werden sollte?
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