Google will auf „vergessene Links“ hinweisen
Es ist ein Meilenstein in der digitalen Welt: Der Europäische Gerichtshof hatte vor ein paar Wochen geurteilt, dass Google unter gewissen Umständen „vergessen“ und dementsprechend Links zu Informationen entfernen muss, die die Privatsphäre und/oder den Datenschutz einer Person beeinträchtigen bzw. verletzen. Nachdem beim Suchmaschinenriesen bereits zig-tausend Anträge auf Löschung eingegangen sind, will das Unternehmen laut FAZ nun in seinen Suchmaschinen-Ergebnissen auf gelöschte Links hinweisen. Aktuell gibt es solche Hinweise bereits am Ende der Seite, wenn Ergebnisse aus Gründen der Urheberrechtsverletzung entfernt wurden.
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