Der Online-Markt ist hart umkämpft: Täglich kommen neue Shops heraus, der Konkurrenzdruck ist in vielen Branchen mitunter gewaltig. Um in diesem Markt bestehen zu können, muss man dem Kunden Einzigartiges bieten. Bei einem Relaunch kann man die eigene Marketing-Strategie und den Auftritt des Shops überarbeiten und gegebenenfalls nachbessern.
Heutzutage reicht es nicht mehr, einfach ein breites Warenangebot zu haben. Das Design des Shops sollte den Kunden ansprechen, nützliche Funktionen und zusätzliche Inhalte – wie etwa Hintergrundinformationen zu den angebotenen Produkten – geben zusätzlich Anreize, den Shop zu besuchen. Im Marketing sollte man natürlich immer seinen USP (Unique Selling Proposition) herausstellen. Was macht den Shop einzigartig? Der USP kann etwa den besten Preis, den schnellsten Versand, eine kostenlose Kundenhotline, kostenloser Versand und Rückversand oder ein besonders langes Widerrufs- oder Rückgaberecht umfassen. Derartige Angaben müssen aber stimmig sein, also tatsächlich zutreffen. Wird beispielsweise ohne Einschränkungen mit „kostenloser Versand und Rückversand“ geworben, muss dies auch (für jedes Land) zutreffen. Treffen sie nicht zu, geht man das Risiko ein, abgemahnt zu werden. Auch andere Dinge, wie etwa der beste Preis oder die schnellste Lieferung, können als USP angeführt werden. Aber Vorsicht: Wirbt man mit solchen Spitzenstellungsbehauptungen, sollten auch diese nachweislich richtig sein – ansonsten droht eine Abmahnung.
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