Durch die Automatisierung bestimmter Prozesse lassen sich Arbeitsabläufe beschleunigen und triste Aufgaben – wie etwa das Erstellen von Anschreiben – durch Programme erledigen. Doch denen fehlt so manches mal eben eines: der menschliche Verstand.
Eine Frau erliegt ihrem Krebsleiden. Ihr Witwer steht nun davor, den frühzeitigen Tod seiner Frau zu verarbeiten und die unvermeidbaren Verwaltungsaufgaben zu übernehmen – und ihre Konten bei verschiedenen Online-Anbietern zu kündigen. Auch PayPal informiert er über den Tod seiner Frau, reicht eine Kopie ihrer Sterbeurkunde, ihres Testaments und seines Ausweises ein, wie der Payment-Anbieter es verlangt hat. Kurze Zeit später schickt PayPal einen Brief, der an die Verstorbene adressiert ist: „Sie verstoßen gegen Abschnitt 15.4(c) Ihrer Vereinbarung mit PayPal Credit, da wir kürzlich erfahren haben, dass Sie verstorben sind“, heißt es. Dieser Verstoß könne „nicht korrigiert“ werden, so das Schreiben weiter. Dass das vollkommen richtig erkannt ist, steht wohl außer Frage.
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