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Top-Themen: Amazon gegen Dash-Button-Urteil | Facebook: Verbot von WhatsApp-Daten-Nutzung | Amorelie wächst | DHL erhebt Pauschale für Nicht-EU-Importe

Veröffentlicht: 02.03.2018
imgAktualisierung: 02.03.2018
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
02.03.2018
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ca. 2 Min.
Amazon wird gegen das Urteil über die Rechtswidrigkeit des Dash Buttons Berufung einlegen. Weitere Themen des Tages lesen Sie in den Top-Themen.

Dash-Button-Urteil: Amazon wird Berufung einlegen

Am gestrigen Donnerstag hat das Landgericht München I in einem wegweisenden Urteil den Dash Button von Amazon für rechtswidrig erklärt. Amazon hat sich nun zu dem Urteil geäußert. Man sei überzeugt von den Vorteilen des Angebots und ferner davon, dass man sich in Einklang mit der deutschen Gesetzgebung befinde. Amazon wird gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung einlegen. Die Stellungnahme im Wortlaut lesen Sie an dieser Stelle.

Facebook: Deutsche WhatsApp-Daten bleiben tabu

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die Entscheidung bekräftigt, dass Facebook die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nicht auswerten und für eigene Zwecke nutzen darf. Die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien entspreche nicht den deutschen Vorschriften. Es handelt sich bei der Entscheidung des OVG aber nur um ein vorläufiges Urteil.

Amorelie springt in die Gewinnzone

Die Umsatzerlöse der Sonoma Internet GmbH – ihres Zeichens Mutter des Erotikhändlers Amorelie – sind einem Bericht zufolge um 76 Prozent auf 36,3 Millionen Euro angewachsen. Außerdem hat sich der EBITDA von minus 4,7 Millionen Euro auf 1,6 Millionen Euro verbessert. Mit einem Überschuss von 0,5 Millionen Euro hat Amorelie erstmals ein positives Jahresergebnis vorgelegt. Weitere Zahlen haben wir hier zusammengefasst.

DHL: Nicht-EU-Importe kosten jetzt

Deutsche Post DHL hat mitgeteilt, dass ab sofort „bei der Zustellung bzw. Ausgabe von Import-Sendungen mit Zollentgelten eine so genannte Auslagepauschale in Höhe von sechs Euro inklusive Mehrwertsteuer vom Empfänger“ erhoben wird. Zollrechtliche Bestimmungen würden diesen Schritt notwendig machen. Welche das sind und wann genau der Empfänger zahlen muss, weiß der Logistik-Watchblog.

Veröffentlicht: 02.03.2018
img Letzte Aktualisierung: 02.03.2018
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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