Immer zum Jahreswechsel verjähren offene Forderungen – Händler sollten also schleunigst aktiv werden, wenn sie noch an ihr Geld kommen wollen. Wir erklären, wie man die Verjährung stoppen kann.
Zum Ende des Jahres wird es für alle Händler stressig. Das Weihnachtsgeschäft brummt und die Zahl der Verkäufe steigt massiv an. Doch für so manchen Händler kommt ein weiterer Stressfaktor hinzu: Er muss noch offene Forderungen vor Verjährung schützen. Die sogenannte Regelverjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Darunter fallen alle Forderungen aus dem alltäglichen Geschäftsverkehr, etwa aus Kaufverträgen, Handwerksleistungen, Lieferung von Waren oder Erbringung von Werkleistungen sowie Lohn- und Gehaltsansprüchen. Entscheidend dabei ist, dass die Verjährungsfrist immer mit Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde, beginnt. Kauft ein Kunde also beispielsweise am 26. November 2017 ein Produkt auf Rechnung, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2017. Am 01. Januar 2021 wäre diese Forderung dann verjährt. Demnach verjähren zum kommenden Jahreswechsel alle offenen Forderungen aus dem Jahr 2014.
Drei Jahre sind eine lange Zeit. Stellt sich die Frage, wieso es überhaupt dazu kommt, dass ein Kunde seine Rechnung so lange nicht bezahlt. „Dafür gibt es verschiedene Gründe. Vielen Unternehmen fehlt es schlicht an Know-how. Sie sind unsicher, wie ein Mahnprozess richtig durchzuführen ist, und schieben aus Angst vor Fehlern offene Posten vor sich her“, erklärt Florian Kappert, Co-Founder und Managing Director bei Bilendo. „Andere wollen Konflikte mit den Kunden lieber vermeiden. Sie befürchten, diese durch Mahnschreiben zu belästigen oder zu verschrecken.“ Zudem bedeute das Forderungsmanagement Aufwand, den viele Händler nicht immer stemmen können. Mike Kühn, Geschäftsführer der Prokur, sieht auch eher die Händler in der Verantwortung: „Es liegt häufig daran, dass die Mandanten das nicht verfolgen. Vor allem, wenn es sich um geringe Forderungen handelt, sagen sie sich, dass sich die Kosten nicht lohnen – für 40 Euro nochmal 32 Euro Gerichtskosten in die Hand nehmen, wer weiß, was rauskommt… Das Forderungsmanagement läuft da oft nicht gut, vieles bleibt liegen oder wird nicht beachtet.“ Es sei immer eine Kostenfrage, die die Händler sich in solchen Situationen stellen, so Kühn weiter.

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