Der Tod ist für gewöhnlich kein Thema, mit dem sich Menschen gern auseinandersetzen. Dennoch gehört er zum Leben dazu und darf auch beim Thema Online-Handel nicht außen vor gelassen werden – denn schließlich kann Händlern und Kunden gleichermaßen etwas zustoßen. Den Hinterbliebenen und Betroffenen stellen sich im Nachhinein zahlreiche Fragen, die nicht immer ganz einfach zu beantworten sind und die mit zunehmender Digitalisierung auch immer komplexer werden. Da neben dem „traditionellen” Nachlass aus persönlichen Gegenständen oder Immobilien zunehmend auch digitale Güter relevant werden, ist eine Auseinandersetzung mit diesem vergleichsweise neuen Thema wichtig. Im ersten Teil unserer Kurzreihe zum digitalen Nachlass werden Probleme in den Blick gerückt, die mit dem Tod eines Kunden auf Händler zukommen können.
Online-Händler sind in ihrem Arbeitsalltag zumeist mit Aufgaben ausgelastet, die unter anderem mit Prozessen rund um Warenbeschaffung, Bestellabwicklung, Lagerung und Logistik, Kundenservice, Internationalisierung oder mit der allgemeinen Optimierung einhergehen. Da bleibt häufig kaum Zeit, sich mit Dingen zu beschäftigen, die man lieber ausblendet – zum Beispiel, wie man als Händler reagieren muss, wenn ein Kunde ablebt. Das mag dem einen oder anderen Unternehmer vielleicht auch nicht wichtig erscheinen, doch ein kürzliches Urteil zeigt, dass solche Fälle große Aktualität haben.
Bei diesem Text handelt es sich um einen Auszug aus dem aktuellen Onlinehändler Magazin. Sie möchten wissen, ob digitale Güter wie E-Books oder Lieder weitervererbt werden können? Möchten erfahren, wie Amazon, Apple und andere große Anbieter mit dem Thema des digitalen Nachlasses umgehen? Dann können Sie dies in der September-Ausgabe 2017 nachlesen. Übrigens: In der Oktober-Ausgabe des Onlinehändler Magazins werden wir thematisieren, warum Händler unbedingt für den eigenen Tod vorsorgen sollten und was es dabei zu beachten gibt.
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