Youtube muss Mail-Adressen bei Verstößen herausgeben
Das OLG Frankfurt hat entscheiden, dass Google und Youtube bei Urheberrechtsverstößen die E-Mail-Adressen der verantwortlichen Nutzer angeben müssen, so SpOn. Darauf hatte eine Filmverwerterin geklagt, die Rechte an zwei Filmen besitzt, die von Youtube-Nutzern veröffentlicht wurden. Zunächst forderte die Klägerin die Angabe der Klarnamen und Postanschrift – die Google aber gar nicht habe – und wollte daraufhin E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse haben. Telefonnummer und IP sind aber nicht vom Auskunftsanspruch umfasst, so das OLG Frankfurt. Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage vor einem Jahr abgewiesen, die Klägerin ging in Berufung. Das OLG führte nun aus, dass ein Auskunftsanspruch über Name und Anschrift bestehe, darunter falle aber auch die E-Mail-Adresse. „Wegen der grundsätzlichen Bedeutung lässt das OLG eine Revision zu, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig“, so SpOn.
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