Immer, wenn ich einen Artikel über ein – inzwischen insolventes – Internet-Unternehmen, dass für seine juritischen Problemchen gewissermaßen bekannt war, geschrieben habe, konnte ich mit Sicherheit auf den Anruf warten. Dabei war völlig egal, dass der Artikel sauber recherchiert war, dass der dargestellte Sachverhalt stimmte. Das Telefon klingelte und sofort nach der Begrüßung hieß es: „Ändern Sie die Überschrift, oder wir werden unsere Anwälte einschalten!“
Abgesehen davon, dass die Formulierung der Überschrift – solang sie nicht irreführend oder gänzlich falsch ist – uns obliegt und keinesfalls nach den Wünschen von Außenstehenden gestaltet wird: Eine solche Ansprache weckt beim Autoren nur mäßig die Motivation, sich um das Problem einen allzu großen Kopf zu machen oder dem „Wunsch“ gar nachkommen zu wollen.
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Es werden zusätzliche Rabatte verlangt oder kürzere Lieferfristen. Einige bestehen auf den Kauf auf offene Rechnung auch wenn dieser gar nicht angeboten wird oder die Bonität des Kunden im Keller ist. Nach Vertragsschluss ist eine Vertragsänderun g für den Kunden selbstverständl ich. Zahlungsziele sind nicht verbindlich und werden vom Kunden nach seinem Ermessen gestreckt. Unberechtigte Mängel werden reklamiert und müssen durch Zusendung neuer Wäre "nachgefüllt" werden. Die mangelhafte Ware muss natürlich nicht zurückgesendet werden aber das Geld muss an den Kunden zurückgezahlt werden und beweisen muss der Kunde gar nichts.
Wer dieses Spiel nicht mitspielt wird halt vom Kunden negativ bewertet und nieder gemacht.
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