Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Top-Themen: Amazon bezahlt für Bewertungen | Angebliche Testseiten abgemahnt | Polizei fasst Fake-Shop-Betreiber | Gebühren für Online-Payment verboten

Veröffentlicht: 02.06.2017
imgAktualisierung: 02.06.2017
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 3 Min.
02.06.2017
img 02.06.2017
ca. 3 Min.
Amazon führt ein System ein, bei dem Käufer dafür bezahlt werden, Bewertungen für gekaufte Produkte abzugeben. Die weiteren Nachrichten des Tages lesen Sie hier.


Das Wichtigste vom Tag: Amazon bezahlt Kunden künftig für Bewertungen, 14 vermeintliche Testseiten wurden abgemahnt, die Polizei hat einen Erfolg im Kampf gegen Fake-Shops errungen und künftig dürfen für Zahlungsoptionen keine Gebühren mehr erhoben werden.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Amazon zahlt für Kundenbewertungen

Amazon hat mit seinem Bewertungssystem regelmäßig Ärger, vor allem bezahlte Rezensionen sorgen immer wieder für Kritik. Nun will Amazon quasi selbst für Bewertungen bezahlen. Um die etwas eingeschlafene Bewertungsfunktionen zu reanimieren, wird das „Early-Reviewer-System“ eingeführt. Daran sind bestimmte Produkte gekoppelt. Kauft ein Kunde das Produkt, erhält er (zufällig ausgewählt) die Aufforderung, eine Bewertung abzugeben. Als Belohnung winken zwischen einem und drei Dollar, wahrscheinlich in Form eines Amazon-Gutscheins. Alle Infos zum neuen System und was das Händlern bringen könnte, haben wir hier zusammengefasst.

Wettbewerbszentrale mahnt Testseiten ab

Webseiten mit „Test“ im Namen gibt es wie Sand am Meer. Vom Girokonto über das Smartphone bis hin zum Kinderwagen gibt es vermeintlich vertrauenswürdige Testseiten für alles Mögliche. Ob diese stets objektiv sind, ist selten ersichtlich, zumal viele Vertreter mit Affiliate-Links arbeiten. Die Wettbewerbszentrale hat nun 14 Produkttest-Anbieter abgemahnt, weil diese Werbung nicht gekennzeichnet hatten. Die Betreiber hätten den falschen Eindruck erweckt, es handele sich um neutrale Tests der Produkte. Welche Webseiten abgemahnt wurden, wurde nicht bekannt gegeben.

Polizei gelingt Schlag gegen Fake-Shop-Betreiber

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck drei mutmaßliche Fake-Shop-Betreiber festgenommen. Diese sollen mehr als 75 Fake-Shops von Nordrhein-Westfalen aus betrieben und insgesamt einen Schaden in Höhe von 220.000 Euro verursacht haben. Rund 500 Online-Shopper sind laut der Polizei auf die vermeintlichen Online-Shops hereingefallen und haben dort bestellt, die Ware jedoch nie erhalten.

Verbot von zusätzlichen Gebühren für Online-Zahlungen

In manchen Online-Shops fallen für bestimmte Zahloptionen zusätzliche Gebühren an. Auch in einigen stationären Läden ist dies der Fall. Der Bundestag ist jedoch der Meinung, dass diese Praxis beendet werden sollte – und das auf beiden Ebenen. Das entsprechende Gesetz wird im Januar 2018 inkraft treten und auch „besonders gängige“ Zahlungsmittel wie beispielsweise die EC-Karten-Zahlung betreffen. Laut Berechnungen der Bundesregierung soll der finanzielle Aufwand für die Wirtschaft im Rahmen der Neuerungen bei 19 Millionen Euro liegen.

Veröffentlicht: 02.06.2017
img Letzte Aktualisierung: 02.06.2017
Lesezeit: ca. 3 Min.
Artikel weiterempfehlen
Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben