Ist der umstrittene Fahrdienst Uber ein Taxi-Dienst oder nur eine Online-Vermittlungsplattform? Von der Antwort auf diese Frage hängt viel ab – deshalb wird sie aktuell auch vor dem Europäischen Gerichtshof behandelt. Der EU-Generalanwalt hat sich nun klar positioniert.

© Uber
Das Taxi-Gewerbe dürfte fast einen Luftsprung gemacht haben: Der EU-Generalanwalt hat sich in der wichtigen Frage, ob es sich bei Uber um einen Taxi-Dienst handelt, auf die Seite der alten Industrie gestellt. Damit ist Maciej Szpunar, der wichtige Gutachter für den Europäischen Gerichtshof, der Meinung, dass Uber die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie gewöhnliche Taxibetriebe. Die App des Unternehmens sei dem Verkehrssektor zuzuordnen, erklärte der Generalanwalt laut Spiegel Online weiter.
Vor dem EuGH wird derzeit darüber verhandelt, ob es sich bei Uber um einen Taxi-Dienst oder um eine reine Online-Vermittlungsplattform handelt. Die Einschätzung des Generalanwalts ist für die Richter nicht bindend, in den meisten Fällen folgen sie allerdings der Einschätzung des Gutachters. Für Uber würde das eine Menge neuer Regulierungen und Verpflichtungen bedeuten.
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