Amazons „Meistbegünstigungsklauseln“ Geschichte? – Kommission bittet um Hinweise
Das europäische Recht verbietet es Unternehmen, ihre marktbeherrschende Stellung auszunutzen. Damit soll der faire Handel und Wettbewerb garantiert werden. Damit muss sich auch Amazon als gigantisches Unternehmen hin und wieder unbequeme Fragen gefallen lassen. So verwendete Amazon unter anderem sog. „Meistbegünstigungsklauseln“, nach denen Verlage Amazon über günstigere oder alternative Konditionen für die Wettbewerber von Amazon informieren und/oder Amazon gleiche oder bessere Bedingungen anbieten müssen. Davon soll Amazon nun abgesehen haben. Um sich dessen gewiss zu sein, bittet die Europäische Kommission um Stellungnahme anderer Unternehmen. Missbraucht Amazon weiterhin seine Marktmacht, drohen Strafen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes.
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