Es gibt Menschen, für die ist der „Gang“ ins Internet zum Teil mit erheblichen Hürden verbunden. Um jedoch allen Nutzern den Weg ins Internet zu ebnen, hat die EU-Kommission Maßnahmen in petto und will die Barrierefreiheit für Online-Händler zur Pflicht machen. Der Internetdienstleister i-ways weiß um die anstehenden Probleme und will Händlern dabei helfen.
Für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung gibt es zahlreiche Aspekte, die den Gang ins Internet schwer oder gar unmöglich machen: Schon Kleinigkeiten wie etwa falsche Farbkombinationen oder zu geringe Kontraste, verschlungene Schriftarten, eine ungünstige Platzierung von Schaltflächen, fehlende Formatierungen der Texte oder eine ungewöhnliche Art der Navigation können zum unüberwindbaren Hindernis werden.
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Das Thema Barrierefreihei t wird genauso wie der Verbraucherschu tz zur Hysterie und alle stürzen sich in höchster Panik auf dieses vermeintliche Problem. Das Menschen mit Einschränkungen gleich welcher Art in öffentlichen Gebäuden und Behörden leicht Zugang finden sollten verstehe ich und bin der gleichen Meinung. Wenn aber ein Unternehmen, aus welchen Gründen auch immer, das nicht umsetzen kann oder will, dann sollte man in einem angeblich freien Land dem Unternehmer auch die Freiheit lassen das nicht zu tun und nicht seine Existenz vernichten.
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tatsächlich ist die Barrierefreihei t für Behörden und öffentliche Einrichtungen schon länger ein essenzielles Thema, das in der Praxis bereits vielerorts Umsetzung findet und auch von rechtlicher Seite gefordert wird. In der aktuellen politischen Debatte zum Richtlinienvors chlag zur Barrierefreihei t (European Accessibility Act) geht es jedoch in der Tat auch darum, in wie weit die Barrierefreihei t künftig für Händler verpflichtend wird. Der Richtlinienentw urf umfasst E-books, E-Reader, Payment Dienstleistunge n und alle anderen Unternehmen die Dienstleistunge n und Produkte im Internet gewerblich für Verbraucher anbieten. Die Richtlinie verpflichtet somit auch die Privatwirtschaf t zur Barrierefreihei t.
In der aktuellen Fassung ist noch nicht geklärt, ob alle Händler oder beispielsweise nur Online-Marktplä tze betroffen sein werden. Fest steht jedoch: Große und kleine Händler werden in Zukunft – ob nun aus rechtlicher Sicht oder mit Blick auf Kundenzufrieden heit oder Suchmaschinenop timierung – kaum um eine barrierefreie Optimierung herumkommen. Und wenn es Online-Tools gibt, die Händlern bei der Verbesserung ihrer Website unter die Arme greifen können, dann möchten wir die Händlerbund-Mit glieder und auch alle anderen Leser gern darauf aufmerksam machen.
Herzliche Grüße aus der Redaktion.
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Eigene AGB? Ja, nach Vorgabe.....und bitte ohne Änderung
Eigene Zahlarten? Ja, nach Vorgabe.....dito
Eigene Widerrufsregeln ? Ja, nach Vorgabe.....dito
Eigene Garantieverspre chen?Ja, siehe oben.....
Mal ein Hinweis an selbsternannte Fachleute in der EU: Asiatische, besonders chinesische Händler bieten ohne Einhaltung irgendwelcher Regeln und Gesetze Millionen von Artikeln allein auf eBay und Amazon an und zahlen dafür nicht einmal Steuern in diesem Land. Ungestört werden deutsche Händler regelrecht vernichtet und mit Dumpingpreisen aus dem Feld geschlagen, während für uns täglich neue Hürden und Kosten erfunden werden.
Da frage ich mal deutich: Denkt da keiner mehr richtig? Muss man sein Hirn abschalten, wenn man nach Brüssel geht?
Und mal noch deutlich, damit man es begreift: Wenn man barrierefrei an schwerstbehinde rte eine Spitzhacke verkaufen könnte, was würde dieser Kunde damit tun können? Oder High Heels? Oder einen Kletterhaken?
Natürlich sollen auch Menschen mit Behinderung, egal welcher Art, auch am normalen Leben teilhaben und integriert sein. Aber es gibt Bereiche, da erkenne ich die Notwendigkeit für allumfassende Änderungen nicht.
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In anderen Artikeln war gerade davon die Rede, das für die Privatwirtschaf t eben NICHT diese Regelung gelten soll. Und nur HIER wird wieder etwas anderes geschrieben? Und wie Passend: Gleich noch einen Dienstleister beworben, der mir auch noch aus der Patsche hiflt. Ich halte den Artikel für eine irreführende Schleichwerbung . Schon, das i-ways gleich die das Problem zur Lösung bietet ;-)
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Nun soll auch die Gestaltung unter anderem in "einfacher Sprache" ausgeführt sein.
Sollen erst mal die anderen Vorreiter sein. Es gibt so viele neue Fremdwörter die tagtäglich auf uns einprasseln, das kaum ein Tag vergeht ohne das ich Google fragen muss was das heisst. Manchmal hab ichs dann doch nicht verstanden.
Warum einfach wenn es kompliziert geht.
Die Abmahner warten schon.
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