Das Urteil des LG Hamburg zur Linkhaftung hat für hohe Wellen im Netz gesorgt. Was ist erlaubt, was nicht? Die Nutzer sind verunsichert, das Internet in seinen Grundfesten erschüttert. Dabei widerspricht das Gericht sich selbst.

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Das Landgericht Hamburg hat entschieden, wie man es von der deutschen Rechtsprechung im Zeitalter der Digitalisierung fast schon erwartet: Vollkommen an der Realität vorbei. Die Richter entschieden, dass der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch dann haftet, wenn er urheberrechtsverletzende Inhalte ohne Kenntnis verlinkt. Will heißen: Ich (jetzt mal in der Rolle eines gewerblich handelnden Webmasters) verlinke eine Website (sagen wir mal: Ein Infoportal rund um den Online-Handel), weil ich einen Artikel ganz interessant finde. Nun könnte sich ja irgendwo auf der verlinkten Website eine Urheberrechtsverletzung befinden.
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Soweit wir es verstehen, ergibt sich aus diesem Urteil das LG Hamburg die Notwendigkeit, die Streitschlichtu ngsplattform (ec.europa.eu/consumers/odr/) - auf die ja alle Händler verlinken müssen (im Webshop, bei Ebay, Amazon, ...) - zu kontaktieren und um eine rechtsverbindli che Erklärung zu bitten, dass eine Verlinkung zur Streitschlichtu ngsplattform gefahrlos durchgeführt werden kann.
Daher haben wir dieses gerade allen unseren Kunden empfohlen.
Also ... nur um den Vorgaben des Urteils nachzukommen.
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Also macht so was, damit ich und vielen anderen das einfach per Mail an das LG Hamburg schicken können.
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