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09.09.2016 – Unister verschickt wieder Newsletter | E-Books dürfen höher besteuert werden | Lieferando peilt schwarze Zahlen an

Veröffentlicht: 09.09.2016
imgAktualisierung: 08.09.2016
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
09.09.2016
img 08.09.2016
ca. 2 Min.
Heute im Newspreview: Unister verschickt wieder Newsletter, E-Books dürfen höher besteuert werden und Lieferando will vom profitieren.


Was heute wichtig ist: Die Unister-Portale können wieder Newsletter verschicken, E-Books dürfen höher besteuert werden als gedruckte Bücher und Lieferando will „Gas geben“.

Unister

© Unister

Unister nimmt Newsletter-Versand wieder auf

Vergangene Woche stellte Unister den Newsletter-Versand ein, da ein Teil der Kunden offenbar nicht zugestimmt hatte, Mails zu erhalten. Insolvenzverwalter Lucas Flöther ließ daraufhin die Vorwürfe prüfen. In einer Mitteilung teilt das Unternehmen nun mit, dass bei etwa 14 Millionen Kundendaten eine rechtssichere Einwilligung der Kunden vorliege. Der Datenschutzbeauftragte Frank Hilmer bestätigte dies. Diese Kunden bekommen nun wieder Newsletter von Ab-in-de-Urlaub.de oder Fluege.de. „Die Freigabe durch den Datenschutzbeauftragten ist ein entscheidender Beitrag zur Fortführung der operativen Unister-Gesellschaften auch im eröffneten Insolvenzverfahren. Die Wiederaufnahme ist aber auch ein wichtiges Signal an die Investoren: Zeigt dies doch, dass wir das Insolvenzverfahren dazu nutzen, Fehler aus der Vergangenheit mit einem entschlossenen Selbstreinigungsprozess zu beseitigen“, so Flöther.

E-Books können voll besteuert werden

Nach Ansicht der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, Juliane Kokott, dürfen digitale Bücher und Zeitschriften von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen ausgenommen werden, meldet Heise. Die derzeitige EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ist somit rechtens. EU-Staaten dürfen für gedruckte Erzeugnisse ermäßigte Mehrwertsteuersätze erheben, nicht aber für digitale Werke. Angesichts unterschiedlicher Vertriebskosten bestehe zwischen digitalen und gedruckten Werken ein großer Unterschied in der Förderbedürftigkeit. Zudem stünden sie am Markt nicht zwingend in direktem Wettbewerb zueinander.

Lieferando will in die schwarzen Zahlen

Der geplante Börsengang von Takeaway.com soll sich auch für die Tochter Lieferando positiv auswirken. „Vor allem in Deutschland wollen wir Gas geben, Marketing, Vertrieb und die Technik unserer Online-Plattform ausbauen“, sagte Lieferando-Gründer Jörg Gerbig gegenüber der WirtschaftsWoche. Neben der Vermittlung von Angeboten von Restaurants soll auch das eigene Liefergeschäft ausgebaut werden. „Wir sehen das Liefergeschäft als gute Ergänzung zu unserem Marktplatzmodell. Klar wollen wir auch in diesen Bereich investieren.“ In „ein bis zwei Jahren“ will das Unternehmen auch in Deutschland profitabel sein.

Veröffentlicht: 09.09.2016
img Letzte Aktualisierung: 08.09.2016
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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