Unterstützung holen!
Die Betreuung von betrieblichen Versorgungslösungen sollte daher nur in vertrauensvolle Hände gegeben werden. Dies sollte insbesondere durch einen gesellschafts- und produktunabhängigen Sachverständigen erfolgen, der ausschließlich dem Arbeitgeber und seinem Unternehmen rechenschaftspflichtig ist. Dies kann beispielsweise von Kanzleien oder spezialisierten Unternehmensberater als bAV-Mediator® (z.B. die Gesellschaft für betriebliche Versorgungslösungen bVL) erfolgen, die sich als gesellschafts- und produktabhängige bAV-Mediatoren spezialisiert haben.
Bei der Wahl des richtigen Dienstleisters sollte darauf geachtet werden, dass eine professionelle und geschulte Betreuung erfolgt und nur Lösungen, die auf dem aktuellen Rechtsstand basieren, sowie die Haftungsübernahme für die arbeitsrechtliche, steuerrechtliche, tarifrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und versicherungs-mathematische Qualität inkl. Aktualisierung abdeckt.
Seriöse Anbieter (z.B.bVL Gesellschaft für betriebliche Versorgungslösungen mbH & Co. KG) decken folgende Leistungen ab, um das Haftungsrisiko gegenüber dem Arbeitnehmer zu minimieren:
- Prüfung und Bewertung bestehender betrieblicher Versorgungslösungen
- Korrektur, Heilung oder Einrichtung von betrieblichen Versorgungslösungen,
- Koordination der verschiedenen Spezialisten wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater oder sonstige Berater unter ausdrücklicher Berücksichtigung von Arbeitgeber-Interessen bzw. Interessen und Zielsetzung des Unternehmens
Jeder Arbeitgeber benötigt jetzt mehr denn je professionelle Hilfe zur Vermeidung hoher Folgekosten und Haftungen. Unabhängig informieren können sich Arbeitgeber unter anderem in zwei kostenfreien Webinaren am 25.08.2016 und 26.08.2016.
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