Bevor ein Online-Händler beruhigt in den Urlaub fahren kann, muss er für seinen Online-Shop Vorkehrungen treffen, nicht zuletzt um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Welche Möglichkeiten bieten hier Marktplätze wie etwa Ebay, Rakuten oder Amazon an?

(Bildquelle Urlaub: Billion Photos via Shutterstock)
Der Sommer klopft an die Tür und auch den ein oder anderen Online-Händler zieht es in den Urlaub. Doch natürlich möchte niemand im Urlaub den eigenen Online-Shop weiter betreuen, denn sonst bräuchte man ja keinen erholsamen Urlaub machen. Doch neben rechtlichen Pflichten die es zu betreuen gilt, die sich vor allem um die Lieferfristen drehen, gilt es für Online-Händler gerade auch in Marktplätzen die richtigen Voreinstellungen zu treffen, bevor die Fahrt beginnen kann.
Die Möglichkeiten, welche der Online-Händler dabei hat, variieren von Marktplatz zu Marktplatz. Wer zum Beispiel auf Amazon.de einen Shop betreibt, der kann bevor er in den Urlaub fährt einstellen, dass er verreist. Dann werden laut Amazon aber alle aktuellen Angebote im Amazon.de Marketplace innerhalb von 36 Stunden aus den Amazon-Produktseiten und -Suchergebnissen entfernt, „so dass diese nicht gekauft werden können.“ Für den Online-Händler heißt das zwar dann, dass er zumindest aus rechtlicher Seite auf der sicheren Seite ist, aber Umsatz macht er in seiner Urlaubszeit auch keinen.
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Somit muss mann die Angebote für den Urlaubszeit ausblenden, oder die Bearbeitungszei ten rechtzeitig verlängern, so, dass Sie genug Zeit haben von den Urlaub zurück zu kehren.
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