Samsung hat Probleme mit der Verbraucherzentrale
Der südkoreanische Technologiekonzern Samsung muss sich derzeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen herumschlagen. Dabei geht es um ein bestimmtes Fernsehermodell von Samsung – dem UE40H6270. Dieser besitzt einen Internetanschluss, der dem WDR nach der ausschlaggebende Grund für die Probleme darstellt. Sobald der Smart-TV eingeschaltet wird, verbindet sich dieser mit dem Internet und die jeweilige IP-Adresse des Internetanschlusses wird an einen Samsung-Server übertragen.
Durch die Übermittlung der IP-Adresse kann der Nutzer eindeutig identifiziert werden, ohne überhaupt eine Information darüber zu erhalten. Wenn es nach der Verbraucherzentrale NRW geht, beachtet Samsung hierbei nicht das geltende Datenschutzrecht. „Samsung muss vor der Nutzung der HbbTV-Funktion in verständlichen und gut wahrnehmbaren Datenschutzbestimmungen über die Erhebung und Verwendung von Daten informieren“, erklärt die Verbraucherzentrale.
Dies wurde lediglich an einem TV-Modell getestet. Dadurch sei davon auszugehen, dass auch andere Gerätereihen betroffen seien. Die Nutzer sollen der Verbraucherzentrale nach besser darüber informiert werden, dass Informationen an Samsung rausgehen beziehungsweise diese erst ihre Zustimmung geben müssen. Außerdem sei die Gebrauchsanleitung, in der darauf hingewiesen wird, mit 56 Seiten eindeutig zu lang. Deswegen hat am 19.05.2016 der Prozess am Landgericht Frankfurt zwischen beiden Parteien begonnen.
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