Einige Kunden bestellen im Internet und planen von vornherein, die Ware wieder zurückzuschicken. Dabei bedeuten Retouren viel Ärger für den Online-Händler. Um die Retourenquote zu senken, eröffnen neue gesetzliche Regelungen ab 13. Juni 2014 die Möglichkeit, dem Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung aufzuerlegen – doch wie effektiv wäre dies?

Laut einer PwC-Umfrage bestellt fast jeder fünfte Online-Kunde häufig Ware, die er wahrscheinlich wieder zurückschicken wird. Ein ebenso großer Anteil bekennt sich dazu, gelegentlich Retouren beim Online-Kauf einzuplanen. Online-Händler dürften diese Zahlen nicht gerade erfreuen: Immerhin sind Retouren mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grund dürfen ab 13. Juni 2014 den Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden.
Die Kostenbeteiligung der Online-Kunden an den für die Händler teuren Retouren erscheint zunächst zwar durchaus sinnvoll, doch die PwC-Studie zeigt, dass dies viele Kunden verprellen würde. So fragte die Studie wörtlich: „Wenn Online-Shops künftig Gebühren für Retouren erheben würden, wie würden Sie ihr Bestell- und Kaufverhalten ändern?“ Mit „Gebühr“ ist hier das Auferlegen der unmittelbaren Kosten der Rücksendung auf die Endkunden gemeint, die mit Inkrafttreten der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13. Juni 2014 möglich wird.
Doch Verbraucher scheuen die Übernahme von Rücksendekosten: Fast ein Fünftel würde dies unter keinen Umständen akzeptieren – aber immerhin knapp die Hälfte der Befragten gab an, eine Zahlungsbeteiligung zu akzeptieren, wenn der Händler bei der Bestellung klar auf diese hinweise. Auch sind zwei Drittel der Befragten der Meinung, dass gute Kunden, die schon öfter bei dem Händler eingekauft haben, davon befreit werden sollten.
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Alles in allem finden wir es je nach Branche vollkommen richtig das man dem Kunden die Rücksendekosten auferlegen kann. Wobei wir eine gesetzliche Lösung besser fänden wenn der Kunde verpflichtet ist die Sendung auf seine Kosten an den Hersteller zurückzuschicke n. Das würde dem gleichkommen wie wenn er zum stationären Händler fährt um etwas zurückzugeben/u mzutauschen!
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Das die befragten Kunden dies ablehnen, dafür benötige ich eigentlich keine Befragung. Wenn bei Ebay Bewertungen für einen 5 EUR versicherten Versand negative Bewertungen vergeben werden, sieht man das Unverständnis des Kunden für diese Dienstleistung.
Danke an Alle die der Gesetzesänderun g auf den Weg geholfen haben.
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Und es wird höchste Zeit, dass den Kunden nicht weiter im Werbewahn suggeriert wird, dass die ganze Hin- und Hersenderei nichts kostet. Es ist teuer und aufwendig und die Kunden, die das bewusst und ohne schlechtes Gewissen ausnutzen, werden immer mehr.
Da werden 5 Artikel in 5 verschiedenen Größen bestellt und dann 4 wieder zurückgeschickt . Oder es wird bewusst soviel bestellt, dass der Wert der Rücksendung in jedem Fall über den 40 Euro liegt. Dieser Unfug auf Kosten des Verkäufers muss aufhören !
Mit der neuen Regelung hat der Händler immer noch die Möglichkeit einer kulanten Vorgehensweise, aber er kann die Entscheidung, wem er Geld schenkt, selbst treffen.
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Die Kosten der Retouren = Rücksendekosten.
Auch über 40 Euro kann der Händler diese dann dem Kunden auferlegen.
Das bezieht sich nur auf das Porto, nicht auf zusätzliche Gebühren!
Also bitte keine Fehlinformation en über böse Gebühren, die der Händler dem Kunden berechnet.
Dafür muss der Händler nämlich die *Hin*sendekoste n schon seit 2011 übernehmen, wenn der Kunde komplett widerruft.
Auch wenn das sogar an einigen großen Versenden "vorbeigegangen " ist...
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Und das Beste daran ist : Der Tenor passt!
Wenn es nun schon zu spät ist, dass man die Kunden wieder vom kostenlosen Versand wegbekommt, gibt es zumindest bei der neuen Retourenregelun g noch eine Chance, das "Volk" umzuerziehen :-)
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Vielen Dank für die Hinweise. Wir haben den Artikel entsprechend überarbeitet, um entstandene Unklarheiten zu beseitigen.
Viele Grüße
Die Redaktion
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"kostenfreie Gebühren" -> was sind kostenfreie Gebühren bitteschön?
Außerdem ist das keine "Gebühr" de erhoben wird, sondern die Rücksendekosten können erhoben werden. Nächstes mal bisschen recherchieren, bevor wild mit Wörtern um sich geworfen wird.
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Anmerkung der Redaktion:
Vielen Dank für den Hinweis hinsichtlich der "kostenfreien Gebühr", wir haben es im Text entsprechend geändert.
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Andererseits erlebe ich es immer wieder bei Stammkunden, dass diese fair sind und bei Waren über 40.-Euro die Rücksendekosten freiwillig selbst tragen und manchmal sogar noch eine Bearbeitungsgeb ühr beilegen.
Es gibt also bei manchen Leuten noch sowas wie Fairness....
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Ich habe absolut nichts dagegen, wenn mal etwas nicht gefällt aber dieses " dumdidum ins Blaue kaufen" kostet einfach nur Zeit, Nerven und unser Geld!
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