Top-Themen: Ebay und Samsung Pay, Paydirekt will sich verbessern, The Body Shop fokussiert M-Commerce, IDO-Verband mahnt wieder ab

Veröffentlicht: 08.03.2016
imgAktualisierung: 08.03.2016
Geschrieben von: Michael Pohlgeers
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.03.2016
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In unseren Top-Themen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse des heutigen Tages.


Auch der Dienstag ist geschafft. Zu den Top-Themen gehörten heute: Ebay und Samsung Pay kooperieren in Korea, Paydirekt will seine Prozesse optimieren, The Body Shop konzentriert sich stärker auf den M-Commerce und der IDO-Verband mahnt wieder ab.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Ebay hilft Samsung Pay in Korea

Der Online-Marktplatz Ebay und die mobile Bezahllösung Samsung Pay haben eine Kooperation verkündet, durch die Samsung Pay den koreanischen Markt erschließen will. Demnach können Kunden in Korea nun auf allen von Ebay betriebenen Seiten in dem Land mit Samsung Pay bezahlen. Zudem wollen die beiden Unternehmen gemeinsam an neuen Services arbeiten.

Paydirekt will mehr Händler gewinnen

Paydirekt hat schon eine beachtliche Zahl an Nutzern verzeichnet, doch nur wenige Händler bieten die Bezahllösung bisher an. Das liegt unter anderem an dem Prozess des Vertragsabschlusses: Der Händler muss mit allen sieben Banken einzeln verhandeln. Diesen Prozess will Paydirekt nun verbessern und damit mehr Händler für sich gewinnen.

The Body Shop fokussiert M-Commerce

Eigentlich ist The Body Shop im stationären Handel und im Online-Handel angesiedelt, doch nun will das Unternehmen in Großbritannien verstärkt das Thema M-Commerce angehen. So hat The Body Shop unter anderem sein Prämienprogramm in die mobile App integriert. Das Prämienprogramm ermöglicht den Nutzern unter anderem das Sammeln von Bonuspunkten, die im Geschäft ausgegeben werden können.

Hinweispflichten: IDO-Verband mahnt wieder ab

Der IDO-Verband mahnt wieder vermehrt Online-Händler ab, die keinen Link zur OS-Plattform gesetzt haben sollen. Online-Händler sind seit dem 9. Januar 2016 dazu verpflichtet, auf jeder Website, über die Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern geschlossen werden, einen Hinweis auf die OS-Plattform zu setzen. Abgemahnte Händler sollten daher rechtsanwaltliche Hilfe hinzuziehen.

Veröffentlicht: 08.03.2016
img Letzte Aktualisierung: 08.03.2016
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Michael Pohlgeers

Michael Pohlgeers

Micha beobachtet politische Entwicklungen und Marktplatz-Dynamiken. Seine Themen: Teamführung, Plattformen und alles, was den Handel bewegt.

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