Nutzung von Ebays VeRI-Programm kann unzulässig sein
Viele Online-Händler sind immer wieder vom Thema Bilderklau und Plagiaten betroffen. Das von Ebay bereitgestellte Programm „VeRI“ soll es daher möglich machen, Rechtsverstöße schnell und unkompliziert zu melden. Doch wie sich zeigt, kann die Nutzung für Betroffene gravierend sein: Denn wenn der Online-Marktplatz eine entsprechende Meldung bekommt, muss das Angebot unverzüglich gesperrt werden, damit keine weiteren Rechtsverletzungen zustandekommen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofe vom 10.04.2008, Az.: I ZR 227/05). Ist eine solche Meldung jedoch falsch, kann dem betroffenen Händler ein großer finanzieller Schaden entstehen. Das OLG Düsseldorf urteilte daher, dass eine unberechtigte Meldung an das „VeRI-Programm“ eine unzulässige Behinderung sein kann (Urteil vom 3. Dezember 2015, Az.: I-15 U 140/14). Mehr dazu finden Sie hier.
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