Gemäß der Verpackungsverordnung sind Online-Händler dazu verpflichtet, sich um die Rücknahme und Verwertung ihrer versendeten Verpackungen zu kümmern. Dies betrifft Kartons genauso wie Füllmaterialien und Luftpolsterfolie. Händler können sich ganz einfach online rechtlich absichern und so Abmahnungen und hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vermeiden. Wer dies bislang versäumt hat, kann dies für Deutschland sogar noch für das bereits abgelaufene Jahr 2015 nachholen.

© Landbell
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