Jet.com: Online-Marktplatz muss Lieferprobleme eingestehen
Bereits seit dem 15. Dezember soll der Online-Marktplatz seine Kunden davor warnen, eine Lieferung bis zum Weihnachtsfest garantieren zu können. „Das diesjährige Weihnachtsgeschäft hat zu bundesweiten Verzögerungen beim Versand von vielen unserer Fulfillment-Partner geführt. Wir können nicht mehr mit Sicherheit für eine Lieferung von Produkten, die mit einer 2-Tages-Lieferoption gekennzeichnet sind, bis zum 25. Dezember garantieren“, meint Jet.com auf seiner Webseite. Aber auch in einigen E-Mails soll die Warnung enthalten gewesen sein. Das Problem scheint sich jedoch insgesamt auf die USA zu beschränken.
Bundeskartellamt nimmt 2016 Online-Handel in den Fokus
Bereits in der Vergangenheit hat sich das Bundeskartellamt für einen fairen und freien Online-Handel stark gemacht. Zum Beispiel wenn man Vertriebsbeschränkungen von Asics oder Amazons Bestpreisklausel zurückgewiesen hat. Im nächsten Jahr möchte das Amt den Online-Handel aber noch stärker fokussieren und hat dafür die Taskforce Digital geschaffen.
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