Charles von Abercron verlässt Glossybox
Charles von Abercron, Gründer und Geschäftsführer des Abo-StartUps Glossybox, verlässt Berichten zufolge das Unternehmen. Glossybox betonte, dass Charles von Abercron das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen würde. „Ich bin sehr stolz darauf, was wir mit Glossybox in den letzten fünf Jahren bis hierhin erreicht haben. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben und freue mich, dass ich Glossybox auch weiterhin als Berater verbunden bleibe“, sagte von Abercron. Oliver Samwer bedankte sich für die getane Arbeit: „Im Namen aller Investoren danke ich Charles für seine große Leistung: Er hat das Unternehmen gegründet, es in turbulenten Zeiten erfolgreich geführt und nicht zuletzt einen sehr mutigen Kurs eingeschlagen, der dazu geführt hat, dass Glossybox heute gesund und profitabel ist.“
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Und das was ich am liebsten in Richtung EBAY schreiben würde.
Hallo Steffi,
oder wer auch immer in EBAY lügt das sich die Balken biegen.
Wie war das noch. Wir wollen ........begrenz en....... Was genau? Die Anzahl Priverblicher Angebote...oder der gewerblichen Anbieter? Wenn EBAY das nur wüsste.
Wann kapiert man bei EBAY das man auf normalen Wege keinen Hund mehr hinterm Ofen herzieht.
Naja, das das nur noch über Zucker ins Gesäß der Erde blasen funktioniert scheint man schon verstanden zu haben. Deshalb die neueste "Sonderaktion" um das Umsatzziel zu retten. Nach dem auslaufen der letzten 10 Tage Auktion
waren die Auktionszahlen von Privat ja wieder rapide am einbrechen. Da muss man natürlich gegensteuern
Wie EBAY so fürsorglich schreibt "Hüstel" und damit eigentlich mit der neuen Auktion dazu auffordert, erfüllt das was EBAY den "Privaten" Anbietern offeriert einem gewollten und geförderten Schwarzhandel. Irgendwie kennt man bei EBAY seine eigenen Texte nicht
pages.ebay.de/.../allg_1.html
Damit kann man als gewerblicher Anbieter schwerlich leben.
Deshalb bleibt eigentlich nur eindeutig identifizierte Priverbliche Abzumahnen.
Und die machen es einem oft ja leicht. Schließlich haben viele einen externen Shop.
Verkaufen auf EBAY mit den gleichen Bildern und unter dem gleichen Namen.
Und mit der Zeit kennt man als Gewerblicher seine Pappenheimer.
Und wenn man das folgende richtig interpretiert ist man vor Racheakten von "Schwarzhändler n" relativ sicher.
www.internetrecht-rostock.de/. ../
Also. Wenn EBAY über Leichen geht und seine eigenen Grundsätze absurdum führt
um dem Umsatz zu retten, sollte man einfach die Möglichkeiten nutzen die man hat.
Und wenn ich auf meine Anfrage an die WBZ, dahingehend ob man EBAY nicht sanft dazu überreden könnte ihre Grundsätze einzuhalten, keine positive Antwort erhalte
bleibt mir nicht viel mehr als passend zur Weihnachtszeit Schwarzhändler wie Glaskugeln am Weihnachtsbaum zu drapieren
Anders bekommt man das Problem wohl nicht in den Griff
Gruß
Jo
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