Springer gegen Eyeo: Gericht entscheidet im Adblocker-Fall
Usern, die mit einem aktivierten Werbefilter im Netz unterwegs sind, ist der Weg auf Portale des Axel Springer Verlags verwehrt – so zum Beispiel auch zu Bild.de. Eine solche Sperre wollte sich der AdBlock Plus Anbieter Eyeo nicht bieten lassen und hat seinen Nutzern auf der Website Anleitungen zur Verfügung gestellt, wie diese technische Sperre umgangen werden kann. Gegen diese Umgehung hat der Springer Verlag geklagt. Zu recht, so das Landgericht Hamburg: Es entschied, dass die Sperre eine Art Kopierschutz sei, der somit nicht umgangen werden dürfe (LG Hamburg Az. 308 O 375/15). Eyeo wird untersagt, entsprechende Anleitungen oder Links zu solchen Hinweisen weiter zu verbreiten.
HelloFresh geht endlich an die Börse
Dass in Kürze erneut ein StartUp aus dem Hause Rocket Internet an die Börse gehen würde, war bekannt. Oder zumindest gab es umfassende Spekulationen. Nun haben das Warten und die Ungewissheit ein Ende, denn der Lebensmittel-Online-Dienst HelloFresh hat seinen IPO angekündigt. Wann genau das Jungunternehmen den Schritt aufs Frankfurter Börsenparkett wagt, ist noch nicht bekannt. Auch finanzielle Einzelheiten stehen noch aus. Eins ist jedoch sicher: Die Augen der Online-Branche werden das Spektakel anvisieren.
Kommentar schreiben