Achtung, aufgepasst!
Aufpassen müssen laut Shopanbieter übrigens alle Händler, die oft das Wort „Shoppen“ verwenden. Dem Vernehmen nach hat sich ein „findiger Mensch“ dieses Kunstwort nun markenrechtlich gesichert und kann deshalb ganz schön viel Geld für die Verwendung verlangen. Wer das Wort zudem in Bildern verwendet, zahlt nicht nur mehr, sondern muss die Bilder auch auf dem Server des Rechteinhabers lagern.
Oliver Samwer hätte auch besser aufpassen müssen: Wie iBusiness heute in seiner Aprilscherz-Eskalation (tatsächlich hat iBusiness heute einen Newsletter ausschließlich mit Aprilscherzen verschickt) berichtete, hat Rocket Internet sein gesamtes Kapital verloren, weil Oliver auf einen Enkeltrick hereingefallen ist – der vermeintliche Enkel habe demnach Geld für sein Klingelton-Abo gebraucht. Dass keiner der Samwers Enkel hat, ist dem Rocket-Chef wohl zu spät aufgefallen.
Last but not least…
Zu guter Letzt erreichte uns heute die Pressemitteilung, dass Amazon endlich eine Einigung im Tarifstreit erreicht habe. Dafür werde künftig nur noch im Einschicht- anstatt im Dreischichtbetrieb gearbeitet und das Unternehmen müsse sich an die Ladenschlussgesetze halten. Schließlich gelte es nun als Einzelhändler. Kunden müssen ihre Bestellungen also künftig vor 17 Uhr abgeben – dann schließt Amazon nämlich seine Pforten.
Auch wir haben es uns heute nicht nehmen lassen, eine kleine Scherzmeldung zu verbreiten. So berichteten wir sowohl auf Onlinehändler-News.de als auch auf dem Amazon-Watchblog und dem Logistik-Watchblog über die Stiftung Katzentest, die die Interessen der Vierbeiner vertreten will. Aber keine Sorge: Es kommen keine neuen Anforderungen der Tierfreundlichkeit auf Händler oder Logistiker zu. Freuen würden sich die Katzen aber bestimmt dennoch…
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