Der rechtssichere Umgang mit Rechnungen und vor allem die Archivierung ist beim sich ständig vergrößernden Aufkommen von Sendungen für viele Online-Händler eine echte Herausforderung. Die richtige Archivierung, vor allem bei digitalen Rechnungen, hat dabei höchste Priorität, denn sämtliche müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

(Bildquelle elektronische Archivierung : Digital Genetics via Shutterstock)
Wenn Online-Händler im B2B-Geschäft tätig sind, sind sie dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Händler, die an Privatpersonen verkaufen, sind hingegen nur davon betroffen, wenn es um Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück geht. Allerdings gehört es mehr oder weniger zum guten Ton, dass Händler auch im B2C-Geschäft ihren Kunden Rechnungen mitsenden. Der rechtssichere Umgang bei Zustellung und Versand ist unerlässlich.
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