Für guten Service wird auch mehr gezahlt
Bereits als Standard werden Omnichannel-Services wie Online-Verfügbarkeitsanzeigen, Instore-Return oder Click & Collect empfunden. Gerade bei beratungsintensiven Anschaffungen sind Online-Shopper:innen sogar bereit, Aufpreise zu zahlen: So würden 47 Prozent im stationären Möbelkauf einen Aufschlag von fünf Prozent in Kauf nehmen, wenn sie dafür eine gute Beratung erhalten. Online ist dieser Wert etwas geringer, aber immerhin noch 40 Prozent wären bereit, für die Unterstützung bei der Produktwahl mehr zu bezahlen.
Es gibt aber auch noch neue Potenziale, die erschlossen werden können: „Neben der Monetarisierung von Services bieten auch KI-basierte Angebote wie ein intelligenter Spiegel mit weiterführenden Informationen oder das Einscannen des Einkaufszettels per App großes Potenzial für mehr Erlebnis und Service am Point of Sale. Vor allem die Gen Z und damit die Kundschaft von morgen zeigt großes Interesse an KI-basierten Services und virtuellen Welten“, erläutert Julia Frings, Projektmanagerin am ECC Köln. Deutlich werde das mit einem Blick auf die Konsumentwicklung in der Gaming-Branche: 54 Prozent der Konsument:innen gaben an, in der letzten zwölf Monate ein Computer-, Video- oder Online-Spiel gespielt zu haben. 63 Prozent der Gamer:innen haben für ihre Spiele sowie für damit verbundene Produkte und Services im selben Zeitraum Geld ausgegeben. Vier von zehn Kund:innen empfinden es dabei als besonders vorteilhaft, dass sie ein Produkt vor dem Kauf mit einem digitalen Avatar testen können.
Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach –
Jetzt abonnieren! Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
Das hätte hier unbedingt erwähnt werden müssen, damit nicht jetzt zahlreiche online-Händler dies als "Info" auf ihre Startseiten schreiben. Sonst sind Abmahnungen vorprogrammiert....
___________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo,
Eine Geld-Zurück-Gar antie ist kein Standard. Garantie, Gewährleistung und Widerrufsrecht sind komplett unterschiedlich e Dinge. Beim Werben mit einer solchen Garantie besteht allerdings ein Abnahmerisiko, wenn die Garantiebedingu ngen nicht mit genannt werden.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben