Das sind die Fristen für Lebensmittel tierischen Ursprungs und andere SPS-Waren
Für SPS-Waren gilt ab 1. Januar 2022 die Pflicht zur Vorabanmeldung. Die Einreichung von Gesundheitszeugnissen wird ab 1. Juli 2022 fällig. Ab diesem Datum wird es dann auch zu physischen SPS-Kontrollen an der Grenze kommen. Solche Kontrollen werden etwa bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs fällig, also Fleisch, Milch oder Tierfutter. Auch bestimmte regulierte Pflanzen müssen dann diese Kontrollen an der Grenze passieren.
Die Gesundheitszeugnisse müssen vom Exporteur der Ware von der zuständigen Behörde eingeholt werden und dann an den Importeur übermittelt werden. Dieser muss das Zeugnis dann den britischen Behörden übermitteln. Bestimmte Lebensmittel dürfen ab 1. Januar 2022 außerdem nicht mehr eingeführt werden, etwa gekühltes Hackfleisch. Die deutsche Außenwirtschaftsagentur GTAI informiert auf ihrer Seite über diese Produkte.
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