Die Überbrückungshilfe und Neustarthilfe für Selbstständige werden verlängert (wir berichteten). Jetzt gibt es auch mehr Informationen zu den neuen Bedingungen, Fördersätzen und verlängerten Antragsfristen.
Nachdem es für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 die Überbrückungshilfe III und für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 die Überbrückungshilfe III Plus gegeben hatte, wird das Zuschussprogramm für den Förderzeitraum 1. Januar bis 31. März 2022 in Überbrückungshilfe IV umbenannt. Die Neustarthilfe Plus behält ihren Namen und wird ebenfalls bis März 2022 verlängert.
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Ich bin im Außendienst und habe Umsatzeinbrüche (keiner will mich sehen). Mein Klientel
ist im Rentenalter.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Ich wünsche Ihnen erholsame Weihnachten; kommen Sie gut ins neue Jahr- und vor allen Dingen
bleiben Sie gesund !
Viele Grüße
sendet Ihnen
Jutta Tholeikis
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Antwort der Redaktion
Liebe Frau Tholeikis,
Überbrückungshilfe III Plus und IV muss immer mit prüfenden Dritten beantragt werden. Als Soloselbstständ ige können Sie jedoch Neustarthilfe Plus beantragen – hierfür ist kein prüfender Dritter notwendig.
Beste Grüße
die Redaktion
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