Nachdem die Europäische Union am Donnerstag das Rahmenwerk für staatliche Corona-Finanzhilfen bis Ende Juni 2022 verlängert hatte, haben Bund und Länder die Chance ergriffen und sich auf eine Verlängerung der deutschen Zuschussprogramme Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis Ende März 2022 verständigt.
Explizit wurde auch beschlossen, dass Handelsunternehmen weiterhin die Möglichkeit haben, Saisonware, die aufgrund von Maßnahmen nicht verkäuflich ist, im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen.
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