Nachdem am 17. Juli die Anträge für die Neustarthilfe Plus freigeschaltet wurden, können Unternehmen seit 23. Juli nun auch die Überbrückungshilfe III Plus erhalten. Das Zuschussprogramm ist der Nachfolger der Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021) und unterstützt Unternehmen für den Zeitraum Juli bis September 2021 mit Zuschüssen.
Bis zum 31. Oktober können Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus über das Antragsportal der Bundesregierung gestellt werden. Unternehmen können die Anträge jedoch weiterhin nicht alleine stellen. Nur ein „prüfender Dritter“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwalt, o. Ä.) kann die Anträge übermitteln.
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Euer neuer Link onlinehaendler-news.de/.../... gibt aufschluss, nur verstehe ich noch immer nicht den Digitalisierung szuschuss, dieser gilt nur für Neustarthilfe/Ü berbrückungshil fe die über helfende dritte beantragt wird, ist das korrekt? Ich finde das verwirrend und eine eindeutige Aussage das es nicht für die Neustarthilfe gilt, finde ich nicht. Ich könnte das nämlich gut gebrauchen, ich würde gerne einen Onlineshop aufbauen, bzw. dort allgemein investieren, gibt es also keinen Weg den Zuschuss als Soloselbstständ iger zu beantragen wenn ich keinen helfenden dritten einsetze?
Und warum ist das so eingeschränkt, sollten doch alle dieselben Möglichkeiten haben denk ich.
An wen könnte ich mich denn mal direkt wenden bei der Regierung, ich komme aus NRW, vielleicht habt ihr da ja einen Kontakt mit dem man mal sprechen kann.
Besten Dank und wie immer, perfekter Service
Frank
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Antwort der Redaktion
Hallo Frank,
du hast leider recht: Den Digitalisierung szuschuss gibt es nur in der Überbrückungshi lfe III und Überbrückungshi lfe III Plus, die mit prüfendem Dritten beantragt werden muss. Innerhalb der Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus gibt es leider keinen Digitalisierung szuschuss. Ohne prüfenden Dritten geht es nicht.
Warum das so geregelt ist, können wir dir leider nicht beantworten, wir haben die Programme ja nicht entworfen ;) Wahrscheinlich geht es um den Unterschied einer Fixkostenpausch ale, die auch für Privates genutzt werden kann, (Neustarthilfe) und der anteiligen Erstattung von nur betrieblichen Fixkosten (Überbrückungshi lfe). Einen Kontakt findest du wohl am ehesten hier, dahin können sich auch Selbstständige und alle, die einen Antrag stellen wollen wenden: .../kontakt.html
Danke für dein Lob, wir freuen uns immer, wenn wir weiterhelfen können!
Beste Grüße
die Redaktion
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Ich selber habe schon die Neustarthilfe für Soloselbstständ ige bekommen, leider finde ich keine Info, auch nicht in eurer FAQ, in wie weit ich nun für Juli, August und September einen weiteren Zuschuss bekommen kann, bzw. wie hoch dieser ist. Habt ihr dazu ein paar Infos? Ich denke den Zuschuss kann ich auch ohne Steuerberater stellen, also über Elster. Möchte da aber nichts falsch machen, deshalb frag ich lieber mal nach, die FAQ der Bundesregierung ist da auch sehr verwirrend.
Vielleicht habt ihr da ja nähere oder bessere Info, vielen lieben Dank dafür
Frank
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Antwort der Redaktion
Hallo Frank,
alle Infos zur Neustarthilfe Plus findest du hier in diesem Artikel: onlinehaendler-news.de/.../...
Beste Grüße
die Redaktion
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