Preisangabe, Rechnungen und Rechtstexte
11. Wie gibt man künftig Preise im Shop am besten an?
Wie bisher muss man sich bei der Preisgestaltung im Online-Shop an die Vorgaben der Preisangabenverordnung halten. Das bedeutet, dass ein Gesamtpreis einschließlich der Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Gibt man die Steuersätze an, dann muss natürlich sichergestellt sein, dass nur der richtige Mehrwertsteuersatz für das Zielland ausgewiesen ist und abgeführt wird. Will man es etwas einfacher machen, empfiehlt es sich, keinen konkreten Mehrwertsteuersatz anzugeben, sondern ausschließlich einen Gesamtpreis inklusive der Mehrwertsteuer auszuweisen.
Außerdem ist darauf zu achten, dass Kunden aus unterschiedlichen EU-Staaten beim Nettopreis im Online-Shop nicht in diskriminierender Weise unterschiedlich behandelt werden. Das ergibt sich aus der europäischen Geoblocking-Verordnung. Regionale Unterschiede beim Preis, die nur auf regional variierenden Mehrwertsteuersätzen beruhen, sind aber zulässig.
Nach wie vor können Händler aber auch mehrere Versionen ihres Shops in verschiedenen EU-Ländern mit unterschiedlichen Gesamtpreisen betreiben. Dann kann der jeweilige Umsatzsteuersatz etwa durch eine Erhöhung des Gesamtpreises in einem Land an Verbraucher weitergegeben werden.
12. Es müssen keine Rechnungen an Kunden ausgestellt werden, wenn man den OSS nutzt. Hat das Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch der Verbraucher?
Nein. Richtig ist, dass der Gesetzgeber als Erleichterung und Anreiz vorsieht, dass bei grenzüberschreitenden Verkäufen, die über das OSS-Verfahren gemeldet werden, keine Pflicht zum Ausstellen einer Rechnung besteht. Die Gewährleistungrechte stehen aber unabhängig davon. Für das Geltendmachen von Gewährleistungsansprüchen kommt es auf den Vertragsschluss an, und dieser kann über Bestellung, Bestellbestätigung oder Lieferung nachgewiesen werden.
Unabhängig davon könnten Marktplätze andere Anforderungen an Händler stellen. Hierzu empfiehlt es sich, sich regelmäßig bei den Marktplatzanbietern zu informieren.
13. Sind B2B-Lieferungen über den OSS meldepflichtig?
Das OSS-Verfahren bezieht sich auf B2C-Verkäufe. Vorerst sind also keine Veränderungen im B2B-Geschäft zu erwarten.
14. Wie funktionieren Dropshipping, Reihengeschäfte oder verbrauchssteuerpflichtige Waren über das OSS-Verfahren?
Diese Themen sind allesamt Sonderfälle, bei denen die Betrachtung jedes Einzelfalls durch einen Steuerdienstleister oder Steuerberater sinnvoll ist, da hier viele verschiedene Konstellationen möglich sind.
15. Was ist bei Differenzbesteuerung?
Bei Differenzbesteuerung bleibt man weiterhin im Inland steuerpflichtig, eine Steuerpflicht im EU-Ausland tritt nicht ein. Das OSS-Verfahren findet daher keine Anwendung, wenn ausschließlich Differenzbesteuerung vorliegt und für diese Händler bleibt alles beim Alten.
15. Müssen Rechtstexte im Online-Shop geändert werden?
Nein, nach derzeitigem Stand sind keine Änderungen an den Rechtstexten aufgrund der Umsatzsteuerreform notwendig.
16. Was ist der Import-One-Stop-Shop (IOSS)?
Der Import-One-Stop-Shop oder IOSS ist auch eine Sonderregelung zur Umsatzsteuer, die auch ab dem 1. Juli gilt. Über den IOSS kann der Import von Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 Euro, die an Privatpersonen veräußert werden, aus Drittländern in die EU zentral steuerlich abgewickelt werden. Den IOSS nutzen können zum einen Unternehmer mit Sitz in der EU, die Ware aus einem Drittland (z.B. China) beziehen, die dann direkt an den Endkunden verschickt wird (Dropshipping/ Reihengeschäft). Außerdem kann der IOSS von Online-Händlern mit Sitz in einem Drittstaat genutzt werden, die B2C-Fernverkäufe von bis zu 150 Euro Warenwert an einen Verbraucher innerhalb der EU aus einem Nicht-EU-Land versenden.
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wir verkaufen gebrauchte Ersatzteile mit Differenzbesteu erung auch in die EU.
Muss ich nun die 10000 EUR Grenze beachten und danach OSS anwenden?
Wie schaut es bei den Versandkosten aus? Diese sind derzeit mit 19% MWSt.
Werden die Versandkosten zu den 10000 EUR dazugezählt?
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Antwort der Redaktion
Lieber Herr Hock,
leider können wir an dieser Stelle keine individuellen steuerrechtlich en Fragen beantworten.
Am besten wenden Sie sich mit der Angelegenheit an einen Steuerberater.
Beste Grüße
die Redaktion
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Meine Frage dazu: Ist man dann für immer meldepflichtig oder beginnt der Schwellwert von 10.000 pro Jahr wieder neu?
Über eine Info würde ich mich freuen.
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Antwort der Redaktion
Hallo Dirk,
du bist immer nur dann meldepflichtig, wenn du die Lieferschwelle im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten hast oder sie im laufenden Kalenderjahr überschreitest.
Beste Grüße
die Redaktion
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Ich verkaufe bei ebay Deutschland aus den Niederlanden an Privatpersonen.
Jetzt, da ich gerade über 10000 Euro verkauft habe, muss ich ein Formular anfordern und es an ebay senden, da ich jetzt für den Verkauf gesperrt bin.
Weiß jemand wo und wie ich etwas arrangieren kann?
Ich bin kein Unternehmen sondern eine Privatperson und verkaufe meine Sammlung.
kann mir da vielleicht jemand helfen? wo ich mich als Ausländer anmelden muss?
um eine Erklärung beim deutschen Finanzamt anfordern zu können.
Ich habe schon mehrmals eine Nachricht an das deutsche Finanzamt geschickt aber ich bekomme nie eine Antwort (ich bin natürlich kein deutscher Staatsbürger) also denken sie vielleicht haben wir da einen Käsekopf :)
Ich höre es gerne.
MFG
Jerry V
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wenn z. B. ein Unternehmen aus Italien Online eingekauft habe (Normaler B2C Shop), dieser hatte bis zum 30.6 seine deutsche VAT Nummer auf der Rechnung stehen und so konnte ich ohne Probleme die Vorsteuer geltend machen.
Seit dem 1.7.2021 führt er nun 19% ab ohne seien deutsche VAT auf der Rechnung. Habe ich hier weiterhin eine Möglichkeit die Vorsteuer geltend zu machen?
MfG
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ich habe folgende frage, ich betreibe teilweise Dropshipping, mit einem Großhändler aus Deutschland. Es wird also Ware EU-weit aus Deutschland versendet. Kann ich in diesen fall den Eu-OSS benutzen ja oder nein? Oder gibt es einen hacken?
Ich finde dazu leider nix direktes im Netz
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Antwort der Redaktion
Hallo Andreas,
am besten richtest du diese Frage an einen Steuerberater oder -dienstleister.
Liebe Grüße
die Redaktion
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die 10.000EUR wurden in 2020 überschritten.
Über das OSS werden die Steuern quartalsmäßig für Lieferungen in EU-Länder gemeldet.
Sollten in einem Quartal keine Verkäufe in EU-Länder Stattgefunden haben, muss dann im OSS eine Meldung erfolgen?
Der Gewinn ist in Deutschland zu versteuern, wie und wo wird der bei der monatlichen
Vorsteuer Anmeldung angegeben?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Grüße
Guido
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Antwort der Redaktion
Hallo Guido,
gibt es keine Umsätze, muss eine Nullmeldung fürs Quartal abgegeben werden.
Beste Grüße
die Redaktion
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ich verkaufe Musikkassetten (neu) überwiegend in Drittländer, aber auch in die EU, wobei meine EU Umsätze niemals auch nur annähernd an die 10.000 euro Grenze kommen werden. Ich bin Kleinunternehme r und umsatzsteuerbef reit.
Der Verkauf läuft zu 90% über die Plattform Bandcamp (Sitz USA)
Ich denke, ich muss nichts weiter beachten, ausser die EU Summen trotzdem ein wenig im Auge zu behalten..?
Ich mache jährlich die EÜR und Gewerbesteuerer klärung..wissen Sie, ob man dort zukünftig die EU Umsätze extra angeben muss?
Muss der EU-Kunde jetzt die deutsche Steuer bezahlen?
Verändert sich auch etwas für die Kunden in Drittländern (inkl. UK)?
LG
TK
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Antwort der Redaktion
Hallo Thokei,
wenn Sie im EU-Ausland nicht über 10.000 Euro p.a. kommen, dann ändert sich nichts an den bisher geltenden Regeln. Ihre Umsätze und ihr Status im Inland machen im Übrigen keinen Unterschied. Sie können gleichzeitig im Inland umsatzsteuerbef reit sein und im EU-Ausland umsatzsteuerpfl ichtig sein, weil Sie die Lieferschwelle fürs Ausland geknackt haben.
Beste Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo Tom,
ja das ist eine Möglichkeit, wie man die Preisangabe gestalten könnte.
Bestee Grüße
die Redaktion
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Habe bereits ein Elster Zertifikat, usw. Muss ich mich trotzdem für OSS anmelden oder geht das automatisch? Denn ich kann leider nichts einer bzgl. OSS Anmeldung finden, wenn ich "One-Stop-Shop" in den Filter eingebe. Lediglich das hier wird mir angezeigt:
Steuer-International
Mini-One-Stop-Shop
Abmeldung vom Verfahren Mini-One-Stop-Shop
Änderung der Registrierungsd aten im Besteuerungsver fahren der einzigen Anlaufstelle (Mini-One-Stop-S hop)
Steuererklärung für das Besteuerungsver fahren der einzigen Anlaufstelle (Sonderregelung Mini-One-Stop-S hop)
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Danke im voraus für Tipps.
Mit freundlichem Gruß
Constantin
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Antwort der Redaktion
Hallo Constantin,
automatisch geht nichts, du musst dich selbst anmelden. Uns wurden schon Fälle wie deiner geschildert, dann war das ELSTER-Zertifik at nicht mehr aktuell genug und musste für die OSS-Anmeldung neu beantragt werden. Am besten du nimmst direkt mit dem BZSt Kontakt auf. Die können dir da sagen, ob ein neues Zertifikat nötig ist. Mit dem richtigen Zertifikat müsste dir der Filter eigentlich nämlich die Registrierungsa nzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung ausspucken.
Beste Grüße
die Redaktion
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