Bereits im März hatte das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt, dass es einen Härtefallfonds für Unternehmen geben solle, die bisher durchs Hilfsraster fallen und aus verschiedenen Gründen nicht antragsberechtigt für die Überbrückungshilfen, Neustarthilfe oder Soforthilfe waren.
Seit Mitte Mai gibt es nun die Härtefallhilfen. Die Bundesländer kümmern sich um die Antragsstellung, -prüfung und -bewilligung, um die Auszahlungen und vor allem auch um die Förderbedingungen. Diese unterscheiden sich unter den Ländern. Insgesamt stehen bis zu 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
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