Bereits im März wurde es angekündigt und nun ist es soweit: Ab dem 17. Mai können Solo-Selbstständige die „Neustarthilfe Berlin“ beantragen. Kleinstunternehmen dürfen ab dem 25. Mai ihre Anträge stellen. Förderberechtigten winkt eine Aufstockung der Bundes-Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III durch das Bundesland Berlin.
„Die große Zahl von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen macht den besonderen Charakter der Berliner Wirtschaft aus“, erklärt die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop zu dem Berliner Sonderprogramm. Deswegen sollen Betroffene in Berlin, die bereits die Zuschüsse vom Bund erhalten haben, noch mehr Zuschüsse bekommen.
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Das ganze kann nämlich sehr schnell in einem Strafverfahren mit dem Vorwurf des Subventionsbetr uges oder des Computerbetruge s münden: Bei der Corona-Soforthi lfe von Frühjahr 2020 wurden beispielsweise die Vergabebedingun gen nachräglich geändert. Jetzt haben bekanntlich Tausende Antragsteller ein Ermittlungsverf ahren am Hals, weil sie die erhaltenen Zuschüsse aufgrund der unklaren Sachlage lieber komplett zurückzahlten.
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