Erst Anfang April kündigte die Bundesregierung Verbesserungen an der Überbrückungshilfe III an. Dazu gehört neben einer Erhöhung der Fixkostenerstattung auch ein sogenannter Eigenkapitalzuschuss. Dieser soll Unternehmen unterstützen, die besonders von der Coronakrise getroffen wurden und dadurch auch eigene finanzielle Rücklagen aufbrauchen mussten.
Ab sofort kann man den Eigenkapitalzuschuss beim Erstantrag der Überbrückungshilfe III beantragen, wie die Tagesschau berichtet. Alle, die ihre Zuschüsse aus dem Hilfsprogramm schon erhalten haben, können laut dem Bericht ab Ende April einen Änderungsantrag einreichen, in dem der Eigenkapitalzuschuss nachträglich beantragt wird. Betroffene sollten nun ihren „prüfenden Dritten" ansprechen, mit dem sie den ersten Antrag gestellt haben. Dieser ist weiterhin bei neuen wie auch bei rückwirkenden Anträgen für die Antragsstellung zwingend benötigt.
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wir versuchen seit Tagen im Netz als prüfende Dritte zu prüfen ob es zur Zeit besonders im Saarland einen Auszahlungsstop p für beantragte Änderungsanträg e ÜG III gibt oder ob bekannt ist, das diese zwar gestellt aber erst zu einem Zeitpunkt x bearbeitet werden.
Können Sie uns hierzu etwas sagen ???
Vielen herzlichen Dank für eine Info
LG i.A. Michael F Benzel
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Antwort der Redaktion
Hallo Herr Benzel,
dazu liegen uns in der Redaktion leider keine Informationen vor.
Beste Grüße
die Redaktion
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