Die Bundesregierung erhöht die Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Gerade für die Unternehmen, die am stärksten von der Krise getroffen wurden, werden die finanziellen Hilfen erweitert.
Künftig können bis zu 100 Prozent der betrieblichen Fixkosten erstattet werden. Außerdem wird ein ganz neues Hilfsinstrument eingeführt: der Eigenkapitalzuschuss. Und auch an anderen Stellen bessert die Regierung noch einmal nach.
Kommentar schreiben
Antworten
Ich frage mich nach welchem Gerechtigkeitsp rinzip die Politik entscheidet. Sie haben ja Ihren monatlichen Verdienst sicher. Ich kann aber meine Unkosten im Geschäft nicht mit meinem Gehalt decken.
Das interessiert die Politik aber leider nicht. Einzelschicksale.
Mit besten Grüßen
Wack
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Gilt das nur fuer von der Schliessung direkt Betroffene ?
Danke
________________________
Antwort der Redaktion:
Hallo,
nein, die Überbrückungshi lfe III steht nicht nur Unternehmen offen, die von Schließungen betroffen sind. Voraussetzung sind u.a. monatliche Umsatzeinbrüche im Vergleich zu 2019 von mind. 30 Prozent.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Danke für die Antwort, aber sie hat nichts mit meiner Frage zu dem Eigenkapitalhil fen zu tun... ;-)
________________________
Antwort der Redaktion:
Hallo VH,
entschuldige, da ist etwas durcheinander gegangen. Vielleicht hilft dir die Antwort zur Kurzarbeit ja aber auch irgendwann mal weiter ;-)
Es gibt bisher noch keine Erkenntnisse dazu, ob es zusammenhängend e Monate sein müssen für den Eigenkapitalzus chuss. Das FAQ der Bundesregierung zur Überbrückungshi lfe III ist noch auf dem Stand vom 24. März. In den nächsten Tagen sollten hier hoffentlich neue Informationen veröffentlicht werden.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Wird hier automatisch der höhere Erstattungssatz bewilligt oder muss man einen neuen Antrag senden oder bis zur Schlussabrechnu ng abwarten?
Danke für eine schnelle Antwort und beste Grüße
______________________
Antwort der Redaktion:
Hallo Frau Deutschländer,
dazu liegen uns noch keine Informationen vor. Am besten Sie richten diese Frage an die Service Hotline der Bundesregierung für prüfende Dritte: .../kontakt.html
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
zusammenhängende Monate? Oder reichen auch November, Januar und März z.B. ?
Gibt es dazu schon Erkenntnisse?
Beste Grüße!
________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo VH,
die Monate müssen nicht zusammenhängend sein. Wer Beispielsweise im Juni und November jeweils in 100 Prozent Kurzarbeit war, bekommt seinen Urlaub entsprechend um 2/12 gekürzt.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben