Die Bundesregierung will noch im Februar die Überbrückungshilfe III an den Start bringen und die Antragstellung starten. Im Februar soll es erste Abschlagszahlungen geben, ab März dann die reguläre Auszahlung der Zuschüsse, die für Unternehmen bereitgestellt werden, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind.
Der Umfang und die Ausgestaltung der dritten Runde der Überbrückungshilfe wurde lange diskutiert und verändert. Eine wichtige Erneuerung der Förderbedingungen: Investitionen in die Digitalisierung gelten jetzt als erstattungsfähige Kostenpositionen. Wer während der Krise einen Online-Shop aufgebaut oder erweitert hat, oder wer sich bei großen Plattformen wie Amazon registriert hat, kann diese Kosten erstattet bekommen.
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nach welchen Grundlagen berechen sich sie monatliche Förderungen für die Baulichen- Modernisierungs Maßnahemn zur Umsetzung eines Hygienekonzepts?
Gehören räumliche Abtrennungen, Bodenbeläde, Wandbeschichtun gen, Arbeitsgeräte, Einrichtungen auch in die Förderung wenn die beitragen eine Kreuzkontaminat ion zu vermeiden, oder Abstäde zwischen Kunden zu gewärleisten?
Nach welchen Grundlagen berechnet sich die einmalige Förderung zur Digitalisierung und Modernisierung in Harware und Software?
Gehört ein neuer Laptop, Ipad, Drucker, Wlan Repeater, Online shop und Homepage Überarbeitung, Mobiler Thermodrucker auch zu dieser Förderung?
Nach neustem Stand sollte ja 100% förderfähig sein, und zusätzlich die Staffelung für 25%, 30% und ab dem 4.Monat 40% .
würde mich feuen wenn ich da etwas Sicherheit hätte wenn ich jetzt solche Ausgaben vornehme, daß diese dann auch unter dem Aspekt gefördert werden, nicht das ich am Ende auch auf den Ausgaben sitzenbleibe die ich jetzt schon vorschießen muss.
mfg Erhardt
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Guten Tag,
wir empfehlen Ihnen zu diesen Detailfragen den prüfenden Dritten zu Rate zu ziehen, den Sie für den Überbrückungshi lfe-Antrag benötigen, oder sich selbst bei der Service-Hotline der Bundesregierung zu informieren: .../kontakt.html
Beste Grüße
die Redaktion
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Wenn wir im Dezember 2020 mit 6 Mitarbeitern 10.000€ Umsatz gemacht haben und im Dezember 2019 Mit 2 Mitarbeitern 6.000€ haben wir ja keine 30% Umsatzeinbuße um einen Antrag stellen zu dürfen.
Die meisten meinen der Staat hilft. Leider nein, wie immer nur den Großen Unternehmen.
Denn sehr vielen geht es so das Sie einfach durch das Raster fallen und nichts bekommen.
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Abwarten was da noch so kommen mag......
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